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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kooperationspartner einschließlich Gerichtsstandsvereinbarung

 

Präambel/Ethische Standards

 

Im Namen unseres Unternehmens heißen wir Sie als neuen Partner herzlich willkommen.

Unternehmen (nachfolgend Kooperationspartner) wünschen wir Ihnen viel Erfolg bei Ihrer

Tätigkeit als selbständiger Partner der Natura Vitalis® GmbH, Adlerstr. 29, 45307

Essen, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Felte, mit Sitz in

am selben Standort (nachfolgend: NATURA VITALIS) und vor allem Freude am Verkauf

unsere Produkte. In allem, was mit dem Vertrieb unserer Produkte und der

Im Umgang mit anderen Menschen ist uns Freundlichkeit ein absolut vorrangiger Aspekt.

mit dem Benutzer und seiner Sicherheit, Seriosität, der richtigen Behandlung aller Menschen und alles

im Multi-Level-Marketing-Umfeld sowie die Wahrung von Gesetzen und guten

Traditionen.

 

Daher bitten wir Sie, die folgenden ethischen Standards und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen

für Kooperationspartner sorgfältig durch und machen Sie sich die Voraussetzungen für die Ausübung Ihrer

Aktivität.

 

Ethische Regeln für den Umgang mit Verbrauchern

 

Unsere Kooperationspartner beraten ihre Kooperationspartner aufrichtig und

ehrlich und klären Sie alle möglichen Missverständnisse in Bezug auf Produkte, Möglichkeiten

Wirtschaft und andere Themen.

Kooperationspartner, die den persönlichen und telefonischen Kontakt zum Verbraucher herstellen

Sie präsentieren sich zu Beginn des Gesprächs ungefragt und ehrlich mit ihren

Namen und als Kooperationspartner von NATURA VITALIS. Darüber hinaus zu Beginn des Gesprächs

Sie erklären offen die kommerzielle Absicht ihres Besuchs oder Anrufs und klären, welche Produkte oder

Dienstleistungen anbieten werden.

Auf Wunsch des Kooperationspartners wird auf ein Verkaufsgespräch verzichtet, die

Rede oder die begonnene Rede wird höflich unterbrochen.

Kooperationspartner werden niemals aufdringliches Verhalten zeigen. Insbesondere

Besuche und Telefonkontakte sollten zu geeigneten Zeiten erfolgen, es sei denn, die

Verbraucher hat offen zum Ausdruck gebracht, dass sie einen anderen Zeitpunkt bevorzugen. Unternehmen oder ihre Partner

Partner rufen Verbraucher zu Werbezwecken nur an, wenn der Verbraucher seine Einwilligung erteilt hat.

mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Die Angabe der Originaltelefonnummer ist erforderlich.

Während des Kontakts mit einem Kunden informiert der Kooperationspartner den Verbraucher über alle

die Punkte im Zusammenhang mit der angebotenen Ware und - auf Wunsch des Verbrauchers - die

Vertriebsmöglichkeiten.

Alle Angaben zur Ware müssen vollständig und richtig sein. Einem Partner ist es untersagt

Mitarbeiter machen irreführende Aussagen oder machen Versprechungen jeglicher Art über die

Ware.

Ein Kooperationspartner darf keine Aussagen über die Waren, ihre Preise oder die

Vertragsbedingungen, die von NATURA VITALIS nicht autorisiert wurden.

Kooperationspartner werden sich ausschließlich auf Empfehlungsschreiben, Testergebnisse oder

anderen Personen zu gewerblichen Zwecken an den Verbraucher mit vorheriger Genehmigung des Konzessionsgebers

Die Referenz und von NATURA VITALIS und die Referenzen müssen korrekt sein und dürfen nicht

veraltet. Darüber hinaus Empfehlungsschreiben, Tests und persönliche Referenzen

muss in einem Zusammenhang mit dem verfolgten Zweck stehen.

Der Verbraucher wird nicht durch unehrliche und/oder irreführende Versprechungen zum Kauf veranlasst, noch

Versprechen besonderer Vorteile, wenn diese Vorteile an zukünftige Erfolge geknüpft sind

Unsicher. Die Kooperationspartner werden davon absehen, den Verbraucher zur Annahme des Angebots zu bewegen.

ausschließlich eingereicht, um dem Lieferanten einen persönlichen Gefallen zu tun, um eine

unerwünschte Gespräche zu führen oder einen Vorteil zu erlangen, der nicht integraler Bestandteil des

noch sich bereit zu erklären, ihm einen derartigen Vorteil zu gewähren.

Ein Kooperationspartner darf keine Informationen über seine Vergütung oder die

mögliche Vergütung anderer Kooperationspartner. Darüber hinaus ist ein Kooperationspartner nicht

dürfen keine anderen Vergütungen garantieren oder versprechen oder Erwartungen wecken.

Die Partner werden Menschen ohne Geschäftserfahrung mit Respekt behandeln und nicht

wird unter keinen Umständen ihr Alter, ihre Krankheit oder ihre geringere Leistungsfähigkeit ausnutzen

Urteilsvermögen, um sie zum Abschluss eines Vertrags zu ermutigen.

Bei Kontakt mit den sogenannten vulnerablen Gruppen oder mit der spanischsprachigen Bevölkerung

Ausländische Kooperationspartner müssen ihre Kapazitäten mit dem entsprechenden Respekt behandeln

finanzielle, ihre Urteilsfähigkeit und ihre Fähigkeit, Sprachen zu verstehen;

Insbesondere sollten sie es vermeiden, Mitglieder dieser Gruppen zu Anfragen zu verleiten.

für sie ungeeignet.

Ethische Regeln für den Umgang mit Kooperationspartnern

 

Die zusammenarbeitenden Partner werden sich stets korrekt und respektvoll verhalten.

Gleiches gilt für den Umgang mit Kooperationspartnern von Wettbewerbern oder anderen Unternehmen.

Multi-Level-Marketing.

Neue Kooperationspartner werden wahrheitsgemäß über ihre Rechte informiert und

Verpflichtungen. Daten zu potenziellen Verkäufen und wirtschaftlichen Chancen sollten nicht bereitgestellt werden.

Mündliche Garantien hinsichtlich der Waren und Leistungen von NATURA VITALIS werden nicht abgegeben.

Kooperationspartner dürfen nicht um Kooperationspartner anderer Unternehmen konkurrieren.

Unternehmen. Darüber hinaus sind Kooperationspartner nicht berechtigt, andere Partner zu veranlassen

Mitarbeiter, um einen NATURA VITALIS-Sponsor zu wechseln.

Die Verpflichtungen der folgenden Allgemeinen Bedingungen für Kooperationspartner müssen erfüllt werden

respektiert, als wären sie ethische Regeln.

Ethische Regeln für den Umgang mit anderen Unternehmen

 

Die Kooperationspartner von NATURA VITALIS verhalten sich stets korrekt und ehrlich.

gegen andere Wettbewerber oder andere Unternehmen im Bereich Multi-Level-Marketing.

Das systematische Abwerben von Kooperationspartnern aus anderen Unternehmen ist nicht gestattet.

Negative, irreführende oder unlautere Aussagen über Produkte oder Systeme sind verboten.

Vertrieb anderer Unternehmen.

Nachdem diese ethischen Regeln unseres Unternehmens geklärt sind, möchten wir Sie nun mit den

gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kooperationspartner von NATURA VITALIS.

 

  • 1 Geltungsbereich

 

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kooperationspartner sind Bestandteil der

ein etwaiger Partnervertrag zwischen der Natura Vitalis® GmbH, Adlerstr. 29,

45307 Essen, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Felte, mit Sitz in

dieselbe Site (nachfolgend: NATURA VITALIS) E-Mail-Adresse: info@naturavitalis.de

und dem unabhängigen und selbstständigen Kooperationspartner. Sie sollten die Grundlage einer Geschäftsbeziehung sein.

kollegial, korrekt und erfolgreich.

 

(2) NATURA VITALIS bietet seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

 

  • 2 Vertragsgegenstand

 

(1) NATURA VITALIS ist ein Unternehmen, das Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika und andere

Innovative Qualitätsprodukte im Gesundheits- und Wellnessbereich (nachfolgend: Waren) aus

viele Jahre unter der renommierten Marke "Natura Vitalis". Der Partner wählt, ob

verkauft die Ware für NATURA VITALIS weiter (Weiterverkauf bedeutet Verkauf der Ware im Auftrag von

eigene und auf eigene Rechnung des Kooperationspartners) und/oder wenn er sie verbreitet, so dass die

Gewinne aus dem Weiterverkauf und/oder Vertrieb von Waren bilden die Grundlage

des Geschäfts eines Kooperationspartners. Für diese Aktivität, abgesehen vom Kauf eines der Sets

Basisdienste zur Verfügung und zahlen die jährliche Gebühr für Software und Lizenz im Sinne

  • 6 (2) ist es für den Kooperationspartner nicht erforderlich, einen finanziellen Aufwand zu tätigen, ein

Mindestanzahl an Waren oder sonstigen Leistungen von NATURA VITALIS oder dem Partner

Ein Mitarbeiter kann einen anderen Kooperationspartner vorschlagen. Dazu muss lediglich die Registrierung formalisiert werden.

kostenlos. Für seine Tätigkeit erhält der Kooperationspartner die entsprechende Provision von

Vermittlung nach Verkaufsvolumen.

 

(2) Es besteht zudem die Möglichkeit, jedoch nicht die Pflicht, weitere Geschäftspartner vorzuschlagen.

Diese Aktivität, der Kooperationspartner, der den Vorschlag macht, nach Erreichen der Qualifikation

erforderlich, verdient eine Provision auf die Verkäufe des vorgeschlagenen Kooperationspartners. Im Gegenteil,

Für die Vermittlung von Geschäftspartnern (oder Kunden) wird keine Provision gewährt. Die Provision und

Die Zahlungsmethoden variieren je nach dem jeweils gültigen Marketingplan.

 

(3) NATURA VITALIS stellt dem Kooperationspartner Schulungs- und Werbemittel zur Verfügung

personalisiert, eine Auswahl an kostenpflichtigen Starter-Sets, die neben einer Auswahl von

Produkte und Marketingdokumente, einschließlich eines Online-Backoffice und einer Seite

personalisierte Landingpage, einschließlich der Nutzungsrechte im Sinne des § 6 (1) für die

ersten Vertragsjahr. Das Back Office ermöglicht dem Collaborating Partner unter anderem

Behalten Sie eine aktuelle und umfassende Übersicht über Ihre generierten Umsätze, Lizenzgebühren

Provisionen, Abrechnungen und den Fortschritt der Kooperationspartner und Downline.

 

  • 3 Allgemeine Voraussetzungen für den Vertragsabschluss

 

(1) Der Vertrag kann mit Kapitalgesellschaften, mit Personengesellschaften oder mit

Natürliche Personen über 18 Jahre, die Unternehmer sind und über ein Zertifikat verfügen

Gewerbeerlaubnis (z.B. Gewerbeschein), sofern diese durchsetzbar ist. Ein Vertrag kann nicht abgeschlossen werden

mit einem Verbraucher. Pro natürlicher Person, Ehepaar,

eingetragenen Partner oder ein anderes Familienmitglied, das an der gleichen Adresse wohnhaft ist,

durch Personengesellschaften (z. B. bürgerliche Gesellschaft, offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft)

und nach Rechtsform (z. B. Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH).

 

(2) Wenn eine kapitalistische Gesellschaft einen Antrag auf einen Kooperationspartner stellt, muss sie

Kopie des entsprechenden Handelsregisterauszugs und der Identifikationsnummer an

Mehrwertsteuereffekte. Alle Partner und gegebenenfalls auch Partner der Partner, solange die

Handelt es sich bei dem Partner um eine juristische Person oder eine Personengesellschaft, so ist dieser durch seine

Name, mindestens 18 Jahre alt sein und den Antrag unterschreiben. Mit NATURA VITALIS, den Partnern

Sie werden persönlich für das Verhalten der kapitalistischen Gesellschaft verantwortlich sein.

 

(3) Bei Personengesellschaften ist eine Abschrift der

entsprechenden Handelsregisterauszug und eine Kopie der Identifikationsnummer an

Mehrwertsteuereffekte. Alle Partner und gegebenenfalls auch Partner der Partner, solange die

Sind die Gesellschafter ebenfalls eine juristische Person oder eine Personengesellschaft, müssen sie erwähnt werden

namentlich angeben, mindestens 18 Jahre alt sein und den Antrag unterschreiben. Mit NATURA VITALIS, dem

Die Partner sind persönlich für die Führung der Partnerschaft verantwortlich.

 

(4) In Italien ist die Eintragung einer Gesellschaft im Sinne des Absatzes (2) und eines Vereins im Sinne des Absatzes (3) als Mitglied (Incaricato) nach italienischem Recht nicht möglich, so dass sich in Italien ausschließlich natürliche Personen bei NATURA VITALIS als Kooperationspartner (Incaricato) registrieren können. Der Kooperationspartner (Incaricato) ist verpflichtet, NATURA VITALIS eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments zu übermitteln und die „Anforderungen an die Seriosität“ gemäß Artikel 71 des Gesetzesdekrets Nr. 59/2010 zu erfüllen, wobei diese Verpflichtung während der gesamten Vertragslaufzeit zu erfüllen ist.

 

(5) Sonderregelungen für Frankreich und Italien für Gemeinschaftskonten von Teammitgliedern

a) Sonderregelungen für FRANKREICH

 

Teampartner (als VDI-Partner nach französischem Recht) in Frankreich können kein gemeinsames Partnerkonto führen, d. h. die Miteigentümerschaft eines Partnerkontos durch Dritte ist nicht zulässig. Ehepartner (einschließlich eingetragener Lebenspartner) können sich nicht gemeinsam als Partner registrieren und auch nicht jeweils ein eigenes Partnerkonto im selben Stammbaum führen.

 

b) Sonderregelungen für ITALIEN

 

Die gemeinsame Inhaberschaft eines Kontos durch einen Kooperationspartner (Incaricato) ist nicht zulässig, d. h. die gemeinsame Inhaberschaft eines Kontos eines Kooperationspartners durch Dritte ist nicht zulässig. Ehepartner (einschließlich eingetragener Lebenspartner) können sich nicht gemeinsam als Kooperationspartner (Incaricato) registrieren und auch nicht einzeln das Konto eines Teammitglieds im selben Stammbaum besitzen.

 

(6) Soweit Bestell- oder Antragsformulare verwendet werden, gelten diese als Bestandteil der

des Vertrags.

 

(7) Der Kooperationspartner kann sich online und offline bei NATURA VITALIS registrieren, um seine

Tätigkeit als Kooperationspartner. Bei der Registrierung ist der Kooperationspartner verpflichtet,

Füllen Sie den Antrag für den Kooperationspartner korrekt und vollständig aus (im Falle von

Offline registrieren (Unterschrift erforderlich) und anschließend den Antrag bei NATURA VITALIS einreichen

mit den festgelegten Mitteln. Darüber hinaus kann der Kooperationspartner durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens im

bei Online-Anmeldung und durch besondere Unterschrift bei Offline-Anmeldung vor

Mit der Einreichung des Antrags als Kooperationspartner erklären Sie, dass Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kennen.

für Kooperationspartner und den Marketingplan und akzeptieren sie als integralen Bestandteil der

Vertrag. Die Abnahme erfolgt in der Regel innerhalb von vier Wochen nach

Eingang des ordnungsgemäß ausgefüllten Antrags; die ausdrückliche Erklärung wird per

schriftlich oder elektronisch oder schlüssig durch Übersendung des Basispakets

Bestellung in der Anwendung oder im dynamischen Warenkorb.

 

(8) NATURA VITALIS behält sich das Recht vor, Bewerbungen von Kooperationspartnern gegebenenfalls abzulehnen.

zu prüfen und ohne Angabe von Gründen.

 

(9) Bei einem Verstoß gegen die in den Absätzen (1) bis (3) und (5) geregelten Pflichten

Satz 2, ist NATURA VITALIS berechtigt, den Vertrag fristlos und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen

mit dem Kooperationspartner. Darüber hinaus wird NATURA VITALIS im Falle einer sofortigen Kündigung

Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt ausdrücklich vorbehalten.

 

  • 4 Unternehmerstatus des Kooperationspartners

 

(1) Der Kooperationspartner handelt als selbständiger und unabhängiger Unternehmer. Die Parteien vereinbaren, dass

Die Tätigkeit des Kooperationspartners ist grundsätzlich zweitrangig. Er ist weder Angestellter noch Vertreter.

Handels-, Franchisenehmer oder Vermittler von NATURA VITALIS. Es gibt keine Verkaufsziele,

Kaufverpflichtungen oder andere obligatorische Aktivitäten. Der Kooperationspartner,

unterliegt, mit Ausnahme vertraglicher Verpflichtungen, keinen Richtlinien von NATURA VITALIS und

übernimmt alle Geschäftsrisiken seiner Geschäftstätigkeit, einschließlich der Verpflichtung zur

mit allen kommerziellen Kosten. Der Kooperationspartner muss – solange nötig –

Ihr Unternehmen als rechtmäßiger Händler zu gründen und zu führen, was – soweit möglich – beinhaltet

erforderlich – die Führung eigener Büros oder eines geeigneten Arbeitsplatzes für

legaler Händler.

 

(2) Der Kooperationspartner ist als selbstständiger Unternehmer allein verantwortlich für die Einhaltung

die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich der Steuer- und Sozialvorschriften (z. B. die

eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu erhalten oder ihre Mitarbeiter im

Sozialversicherung sowie ggf. die Einholung einer Gewerbeerlaubnis). In diesem

In diesem Sinne garantiert der Kooperationspartner, dass er sämtliche Steuern an seinem Sitz entrichtet.

relevanten aus Provisionserträgen im Rahmen seiner Tätigkeit

für NATURA VITALIS. NATURA VITALIS behält sich das Recht vor, von der vereinbarten Provision die

entsprechenden Betrag für Zölle und Steuern oder Schadensersatz zu verlangen und

Schäden oder Ersatz der durch die Verletzung der Regeln entstandenen Aufwendungen

vorgenannten Schäden oder Aufwendungen nicht dem Partner zuzurechnen sind

Mitarbeiter. NATURA VITALIS zahlt für das Mitglied keine Sozialversicherungsbeiträge.

Mitarbeiter.

 

(3) Besondere Vorschriften für FRANKREICH

 

Kooperationspartner (als VDI-Partner nach französischem Recht) dürfen unter keinen Umständen als Arbeitgeber tätig sein oder in einer Vertragsbeziehung mit anderen Kooperationspartnern in ihrer Downline stehen, sofern diese Vertragsbeziehung mit dem Geschäft von NATURA VITALIS in Zusammenhang steht. Kooperationspartner dürfen keine Vergütungen an andere Kooperationspartner zahlen.

 

(4) Sonderregelungen für ITALIEN

 

NATURA VITALIS wird, soweit gesetzlich dazu verpflichtet, von den an den Kooperationspartner (Incaricati) zu zahlenden Provisionen Sozialversicherungsbeiträge und Einkommensteuer (sowie alle anderen Steuern oder Abgaben, die gegebenenfalls anfallen) abziehen und an die zuständige italienische Behörde abführen.

 

  • 5 Freiwillige Widerrufsbelehrung

 

Sie registrieren sich bei NATURA VITALIS als Unternehmer und nicht als Verbraucher. Sie müssen also nicht

kein gesetzliches Widerrufsrecht. NATURA VITALIS gewährt Ihnen jedoch folgende

14-tägiges freiwilliges vertragliches Widerrufsrecht.

 

„Freiwilliges Widerrufsrecht“

 

Sie können Ihren Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Absendung Ihrer Bewerbung widerrufen.

Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Telefax oder E-Mail) widerrufen.

elektronisch) und als Entschädigung den vollen Kaufpreis der

Waren oder Erstausstattungen, die bisher erworben wurden, solange die Waren oder Ausstattungen

Artikel in den Startersets sind unbenutzt und ungeöffnet und können wiederverwendet werden

verkaufen.

 

Ein Kooperationspartner, dem seine bisherige Position entzogen wurde, kann sich erneut bei NATURA registrieren.

VITALIS durch einen anderen Sponsor. Voraussetzung ist, dass der Widerruf der bisherigen Position

des Kooperationspartners mindestens 12 Monate zurückliegt und dass der Kooperationspartner

Der Widerrufende hat während dieses Zeitraums keine Tätigkeit für NATURA VITALIS ausgeübt.

 

Dem Kooperationspartner (Incaricato) steht nach Abgabe seiner Bewerbung neben dem freiwilligen vertraglichen Widerrufsrecht ein gesondertes Widerrufsrecht zu. Sofern er jedoch nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Unterzeichnung (bei Offline-Bewerbungen gilt das Datum der Unterschrift) bzw. nach Abgabe der Bewerbung (bei Offline-Bewerbungen gilt) vom Vertrag zurücktritt, akzeptiert er den Vertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als integrierenden Bestandteil, ohne sein Widerrufsrecht zu verlieren.

 

  • 6 Nutzung des Backoffice und der benutzerdefinierten Landingpage/Software und Lizenzgebühren

 

(1) Der Kooperationspartner erwirbt ein Nutzungsrecht an dem bereitgestellten Back Office und der Website

personalisierte Landingpage während der Vertragslaufzeit. Das Nutzungsrecht ist ein Recht auf

einfache Nutzung, die sich auf das Back Office und die jeweilige Landingpage bezieht und nicht übertragbar ist;

Der Kooperationspartner hat weder das Recht, das Back Office zu ändern, zu bearbeiten oder neu zu gestalten, noch

ist berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen.

 

(2) NATURA VITALIS erhebt für die Nutzung, Wartung,

Management, Beratung und Wartung des Backoffice und der Landingpage

personalisiert nach der aktuellen Preisliste, eine Gebühr, die jedes Jahr bezahlt werden muss von

im Voraus, wobei die erste Zahlung im 2. Vertragsjahr erfolgt.

 

  • 7 Pflichten des Kooperationspartners

 

(1) Der Partner ist verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

 

(2) Dem Kooperationspartner ist es bei der Ausübung seiner Tätigkeit untersagt, gegen die Regeln in

Kompetenzfragen (z. B. Vorschriften zur Nährwertdeklaration,

Lebensmittel- und Futtermittelverordnung, die Lebensmittelinformationsverordnung,

der Kosmetikverordnung), verletzen die Rechte von NATURA VITALIS, seinen Partnern

Mitarbeiter, verbundene Unternehmen oder andere, Dritte stören oder gegen die Gesetzgebung verstoßen

aktuell. Insbesondere ist es verboten, unerlaubte Telefonwerbung zu betreiben und

Versenden von Werbe-E-Mails, Werbe-Faxen oder Werbe-SMS

erwünscht (Spam).

 

(3) Besondere Werberichtlinien

 

(a) Der Kooperationspartner darf nirgendwo und in keinem Werbemedium über seine

Einkommen oder Erwerbsfähigkeit bei NATURA VITALIS. Vielmehr besteht die Verpflichtung,

potenzielle Kooperationspartner explizit benennen – im Rahmen von Gesprächen

Warnung – dass höhere und langfristige Einkommen nur durch eine

intensive, kontinuierliche Arbeit.

 

(b) Vertriebs- und Marketingaktivitäten dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass sie

jede Provision, die als "Belohnung" oder als Provision im Zusammenhang mit der

einfachen Vorschlag eines neuen Kooperationspartners sollten keine Aktivitäten durchgeführt werden, die

den Eindruck erwecken, dass das erworbene Vertriebssystem illegal ist, d. h. dass es

eines pyramidenförmigen Systems, illegal und progressiv, oder jede andere Art von System von

betrügerische Verbreitung.

 

(c) Vertriebs- und Marketingaktivitäten dürfen sich nicht an Minderjährige oder Personen richten

ohne kaufmännische Erfahrung und wird niemals Ihr Alter, Ihre Krankheit oder Ihre geringeren Fähigkeiten ausnutzen

der Unterscheidungskraft, um den Verbraucher zum Abschluss eines Vertrags zu bewegen. Im Falle der Kontaktaufnahme

gefährdeten oder fremdsprachigen Gruppen sollten sich die Kooperationspartner mit den

entsprechenden Respekt für ihre finanzielle Leistungsfähigkeit, ihre Urteilsfähigkeit und ihre Fähigkeit,

sprachliches Verständnis; insbesondere sollten sie vermeiden, Mitglieder dieser Gruppen zu verleiten

Anfragen zu stellen, die für sie nicht geeignet sind.

 

(d) Es dürfen keine Vertriebs- und Marketingaktivitäten durchgeführt werden, die unangemessen sind,

illegal oder unsicher sind oder einen unannehmbaren Druck auf die Verbraucher ausüben

ausgewählt.

 

(e) Kooperationspartner werden sich ausschließlich auf Empfehlungsschreiben, Testergebnisse,

Referenzen oder andere Personen zu kommerziellen Zwecken an den Verbraucher mit vorheriger Genehmigung

offiziellen Vertreters des Referenzgebers und von NATURA VITALIS und muss korrekt sein und darf nicht

veraltet. Darüber hinaus Empfehlungsschreiben, Tests und persönliche Referenzen

muss in einem Zusammenhang mit dem verfolgten Zweck stehen.

 

(f) Der Verbraucher darf nicht durch unlautere Versprechungen und/oder

irreführend oder besondere Vorteile versprechend, wenn diese Vorteile verbunden sind mit

ungewisser zukünftiger Erfolg. Die Kooperationspartner werden davon Abstand nehmen, den Verbraucher zu

das unterbreitete Angebot ausschließlich anzunehmen, um dem Lieferanten einen persönlichen Gefallen zu tun,

ein unerwünschtes Gespräch zu beenden oder einen Vorteil zu erlangen, der nicht Teil von

Mitglied des Angebots noch sich bereit zu erklären, ihn mit einem Vorteil dieser Art zu entschädigen

Kerl.

 

(g) Ein Kooperationspartner darf nicht behaupten, dass der Marketingplan oder die Waren von NATURA

VITALIS wurden von einer staatlichen Behörde autorisiert oder genehmigt, die ihre Unterstützung erhält

oder die von einer Anwaltskanzlei als rechtssicher eingestuft wurden.

 

(h) Unerlaubte Aussagen über Heilung, Gesundheit oder Ähnliches sind nicht gestattet.

in Bezug auf Waren, die Nahrungsergänzungsmittel sind, noch Aussagen

therapeutische oder heilende, beruhigende oder vorbeugende Wirkung auf die Waren, die Ergänzungen sind

ernährungsphysiologisch.

 

(4) Der Kooperationspartner wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen die Verbote

Rechtswerbung sowie wettbewerbsrechtliche Unterlassungsbelehrungen

von Wettbewerbern oder Verbänden, implizieren zusätzliche zivilrechtliche Entschädigung für Schäden und

Schäden und kann in bestimmten Fällen als Ordnungswidrigkeit oder Straftat angesehen werden

ein Verbrechen. Unter Berücksichtigung des Vorstehenden sind die Verwendung, Herstellung und Verbreitung verboten

von Ihren eigenen Websites, Verkaufsunterlagen, Ihren eigenen Produktbroschüren oder anderen

halb und halb Werbung in Eigenregie, sowie die Modifikation des Ladens

personalisierte Internet-Informationen, die dem Kooperationspartner zur Verfügung gestellt werden. Für den Fall, dass der

Der Kooperationspartner bewirbt (Verkauf ist verboten) NATURA VITALIS Waren in

andere Internetmedien wie soziale Netzwerke (z. B. Facebook oder Instagram),

Blogs oder Chatrooms (z. B. WhatsApp oder Snapchat), sollten Sie immer die Aussagen verwenden

offizielle Werbung von NATURA VITALIS und darf nirgendwo Daten über seine Produkte veröffentlichen.

Einkommen oder Erwerbsfähigkeit in NATURA VITALIS, noch werben Sie für eine Tätigkeit in

NATURA VITALIS als Mitarbeiter.

 

(5) Der Kooperationspartner darf im Rahmen der geltenden Rechtsordnung

NATURA VITALIS Waren können bei privaten oder öffentlichen Treffen, auf Partys widerrufen werden

zu Hause, Online-Homepartys, Online-Networking-Events und/oder

Online-Konferenzen. Es ist verboten, NATURA VITALIS Waren in anderen

Einzelhandelsgeschäfte, insbesondere Supermärkte, Internetplattformen wie eBay oder Amazon,

Teleshopping, über Telemarketing, Teletextmarketing oder vergleichbare Vertriebskanäle.

 

(6) Dem Kooperationspartner ist der Verkauf oder die Verbreitung eigener Marketingunterlagen und/oder

Verkauf an andere NATURA VITALIS-Kooperationspartner.

 

(7) Darüber hinaus können NATURA VITALIS Waren im Wege des Direktverkaufs vertrieben werden.

durch Physiotherapeuten, Ärzte, Heilpraktiker, Ernährungsberater oder Gesundheitsberater,

Fitnessstudios oder Sportvereine, Sonnenstudios, Catering-Unternehmen und andere

ähnliche Dienstleistungs- oder Einzelhandelsunternehmen. Darüber hinaus ist der Kooperationspartner auch

darf die Waren auf Messen und Fachausstellungen mit vorheriger Genehmigung von präsentieren

verfasst von NATURA VITALIS.

 

(8) Der Kooperationspartner darf im Geschäftsverkehr nicht den Eindruck erwecken, er handle im Auftrag von

oder im Namen von NATURA VITALIS. Sie müssen sich als „Kooperationspartner“ präsentieren.

unabhängig im Gesundheitsnetzwerk der Natura Vitalis GmbH. Internetseiten, Papier von

Briefe, Visitenkarten, Fahrzeugbeschriftungen, Anzeigen, Werbeunterlagen und

Ähnliche Produkte müssen immer den Zusatz „Unabhängiger Kooperationspartner im Netzwerk“ enthalten.

Gesundheitsinformationen der Natura Vitalis GmbH und dürfen ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung keine

— das NATURA VITALIS-Logo noch die Marken, Titel, Handelsnamen oder andere Unterscheidungszeichen

von NATURA VITALIS. Dem Kooperationspartner ist es außerdem untersagt, Gutschriften anzufordern und anzunehmen,

Ausgaben tätigen, Verpflichtungen eingehen, Bankkonten eröffnen, Verträge abschließen oder ausstellen

jede verbindliche Willenserklärung seitens NATURA VITALIS im Interesse oder im

Firmennamen. Dem Kooperationspartner wird keine Inkassovollmacht erteilt oder

keine Vollmacht, NATURA VITALIS gegenüber Dritten zu vertreten. Ebenso

Der Kooperationspartner ist nicht verantwortlich für die Erfüllung der Verpflichtung eines

Geschäft, bei dem er vermittelt hat.

 

(a) Sondervereinbarung für ITALIEN:

 

Der Kooperationspartner (Incaricato) muss sich für Maßnahmen in Italien gemäß Absatz (8) als „Unabhängiger Incaricat von NATURA VITALIS“ ausweisen.

(9) Der Kooperationspartner ist nicht berechtigt, im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit Marken von

konkurrierende Unternehmen in negativer, schikanöser oder anderweitig illegaler Weise zu beeinflussen, noch andere

Unternehmen in negativer oder abwertender Weise zu äußern, noch negative, abwertende oder

Es ist illegal, Kooperationspartner anderer Unternehmen zu verunglimpfen.

 

(10) Sämtliche Präsentations-, Werbe-, Schulungs- und Filmmaterialien sowie Etiketten

von Produkten usw. (einschließlich Fotos) von NATURA VITALIS sind urheberrechtlich geschützt

des Autors. Der Kooperationspartner hat kein Recht auf Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung oder

Auflage, ganz oder teilweise, über das im Vertrag eingeräumte Nutzungsrecht hinaus, ohne dass die

ausdrückliche, vorherige und schriftliche Genehmigung von NATURA VITALIS.

 

(11) Die Verwendung des NATURA VITALIS Logos und/oder der Marken, Titel und Namen

kommerzielle sowie jedes NATURA VITALIS-Logo unterliegt der vorherigen

ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Gleiches gilt für die Registrierung von Internet-Domains.

NATURA VITALIS kann verlangen, dass Internetdomänen mit dem Namen NATURA VITALIS

und/oder Marken, Titel und Handelsnamen sowie jedes NATURA-Logo

VITALIS, deren Verwendung nicht schriftlich von NATURA VITALIS genehmigt wurde, sind

gelöscht und/oder an NATURA VITALIS übertragen. Die Kosten für den Erwerb der Domain trägt

Im Falle einer Übernahme liegt die Verantwortung von NATURA VITALIS. Andernfalls ist die Markenregistrierung untersagt.

eigene, Titel oder andere Eigentumsrechte, die Marken enthalten/haben, die in

andere Länder/Gebiete oder geschützte Marken, Produktnamen, Titel oder Bezeichnungen

NATURA VITALIS Werbespots. Dieses Verbot gilt sowohl für Symbole als auch für Artikel

identisch sowie ähnlich. Ebenso ist es verboten, die Etiketten der Produkte zu verändern und

der äußeren Verpackung sowie die Veränderung der Ware. Waren, die nicht aus

NATURA VITALIS darf nicht unter dem Namen NATURA VITALIS beworben oder verkauft werden oder

jedes andere NATURA VITALIS-Logo.

 

(12) Ein Kooperationspartner kann seine bisherige Position widerrufen und sich erneut bei NATURA VITALIS registrieren.

Voraussetzung ist, dass der Widerruf und die Bestätigung des Widerrufs durch NATURA

VITALIS für die frühere Position des Kooperationspartners wurden vor mindestens 12 Monaten durchgeführt

und dass der Kooperationspartner, der seine Position widerruft, keine Tätigkeit für NATURA ausgeübt hat

VITALIS während dieser Zeit.

 

(13) Der Kooperationspartner ist nicht berechtigt, Presseanfragen zu NATURA zu beantworten.

VITALIS, seine Waren, der NATURA VITALIS-Marketingplan oder andere Dienstleistungen von

NATURA VITALIS. Der Kooperationspartner ist verpflichtet, alle Anfragen unverzüglich weiterzuleiten

Pressemitteilung an NATURA VITALIS.

 

(14) Der Kooperationspartner verpflichtet sich, soweit möglich sicherzustellen, dass die Daten von

Die im Rahmen seiner Vertriebsdienstleistungen gewonnenen Kunden werden ausschließlich im Rahmen der

Ihre Tätigkeit für NATURA VITALIS und insbesondere, dass diese nicht an Dritte weitergegeben oder

werden nicht abgeleitet und/oder für Dienste Dritter verwendet.

 

(15) Der Kooperationspartner ist ausschließlich berechtigt, Dienstleistungen zu bewerben und zu vermarkten für

NATURA VITALIS oder neue Kooperationspartner in diesen Ländern zu gewinnen offiziell geöffnet

von NATURA VITALIS.

 

(16) NATURA VITALIS ermöglicht dem Kooperationspartner den Erwerb von Waren für den persönlichen Bedarf.

oder die Bedürfnisse von Familienmitgliedern. Der Kooperationspartner darf unter keinen Umständen

sich selbst oder seine Familienmitglieder, andere Kooperationspartner oder andere

Menschen, Waren zu erwerben, die über das hinausgehen, was zur Deckung ihres persönlichen Bedarfs erforderlich ist

und so Provisionsansprüche generieren oder vortäuschen oder einem Familienmitglied „einen Gefallen tun“.

 

  1. a) Sondervereinbarung für ITALIEN

 

Kooperationspartner (Incaricati) dürfen NATURA VITALIS-Artikel nur für den Eigenbedarf erwerben, daher finden die Sätze 1 und 2 des Absatzes 16 hier keine Anwendung, soweit sie sich auf Familienangehörige beziehen.

 

(17) Es ist verboten, Münztelefonnummern zur Vermarktung der Tätigkeit oder der Dienste zu verwenden.

NATURA VITALIS Produkte.

 

(18 ) Sondervereinbarung für ITALIEN:

 

(a) Dem Partner (Incaricato) ist der Weiterverkauf von NATURA VITALIS-Produkten untersagt. Sämtliche Warenverkäufe, einschließlich der Rechnungsstellung, werden direkt von NATURA VITALIS abgewickelt. NATURA VITALIS zieht die anfallende Umsatzsteuer auf Basis des Kaufpreises der Waren gemäß den jeweils gültigen Umsatzsteuersätzen direkt vom Endkunden ein. Das im ersten Satz genannte Weiterverkaufsverbot hat zudem zur Folge, dass die Absätze (3), (5) und (6) in diesem Fall keine Anwendung finden, soweit sie den Weiterverkauf von Waren und Dienstleistungen betreffen und/oder den sonstigen Erwerb von Waren betreffen, die den persönlichen Bedarf übersteigen.

 

(b) Die Werbung für Waren und Dienstleistungen von NATURA VITALIS darf nur innerhalb Italiens erfolgen.

 

(c) Sofern ein Partner für eine Veranstaltung Werbung einreicht oder diese anderweitig nutzt, muss die Werbung folgenden Wortlaut enthalten: „Dem Partner als Teilnehmer eines Direktvertriebsprogramms ist es untersagt, Dritte durch das Versprechen von Vorteilen zu einer Zahlung zu bewegen, wenn er Dritte für die Teilnahme am Direktvertriebsprogramm gewinnt.“ Lassen Sie sich außerdem nicht von der Behauptung täuschen, hohe Einkommen seien leicht erreichbar.  

 

(19) Sonderregelungen für FRANKREICH

 

(a) Partner mit einer Rechnungsadresse in Frankreich müssen den Verhaltenskodex der Direct Selling Federation einhalten, der auf der Website www.fvd.fr eingesehen werden kann.

 

(b) Als VDI-Partner nach französischem Recht dürfen Kooperationspartner die Waren und Dienstleistungen von NATURA VITALIS ausschließlich im persönlichen Kontakt, d. h. im Rahmen persönlicher Treffen, präsentieren. Dies bedeutet auch, dass die Absätze (4), (5), (7) und (18) in diesem Fall keine Anwendung finden, es sei denn, es handelt sich um eine Verkaufsförderung im Rahmen eines persönlichen Treffens.

 

(c) Der Einkauf von Kooperationspartnern bei NATURA VITALIS ist auf 400,00 Euro inkl. MwSt. pro Monat begrenzt.

 

(20) Besondere Vorschriften für das VEREINIGTE KÖNIGREICH (UK)

 

(a) Partner mit einer Rechnungsadresse im Vereinigten Königreich sind verpflichtet, den Ethikkodex der Direct Selling Association einzuhalten, der auf der Website www.dsa.org.uk eingesehen werden kann.

 

(b) Nach den Gesetzen für den Direktvertrieb in Großbritannien dürfen Partner mit einer Rechnungsadresse in Großbritannien in den ersten sieben Tagen ihres Vertrags keine Investitionen tätigen, die 200 £ (inkl. MwSt.) übersteigen. Partner sollten niemals in die Versuchung geraten, mehr Anteile zu kaufen, als sie sicher verkaufen können. Ebenso wenig sollten sie in die Versuchung geraten, sich in eine höhere Position innerhalb der Vertriebsorganisation einzukaufen.

 

(c) Sofern ein Partner für eine Veranstaltung Werbung einreicht oder diese anderweitig nutzt, muss die Werbung folgenden Wortlaut enthalten: „Dem Partner als Teilnehmer eines Direktvertriebsprogramms ist es untersagt, Dritte durch das Versprechen von Vorteilen zu einer Zahlung zu bewegen, wenn er Dritte für die Teilnahme am Direktvertriebsprogramm gewinnt.“ Lassen Sie sich außerdem nicht von der Behauptung täuschen, hohe Einkommen seien leicht erreichbar.  

  • 8 Wettbewerbsverbot / Abwerbeverbot / Verkauf von Fremdleistungen

 

(1) Der Kooperationspartner ist berechtigt, Waren und/oder Dienstleistungen für andere Unternehmen zu vertreiben,

auch mehrstufige Unternehmen, die keine Konkurrenten sind.

 

(2) Außer der in Absatz 1 genannten Befugnis ist der Kooperationspartner nicht

berechtigt, Produkte oder Dienstleistungen anderer Unternehmen an andere Kooperationspartner zu vertreiben

von NATURA VITALIS.

 

(3) Ist der Kooperationspartner gleichzeitig für mehrere Unternehmen oder Vertriebsgesellschaften tätig

Multilevel, ist verpflichtet, jede Aktivität (zusätzlich zu ihrer entsprechenden Linie) zu organisieren

Nachkomme), so dass es nicht zu einer Vermischung oder Verknüpfung mit seiner Tätigkeit für andere Unternehmen kommt.

Insbesondere ist der Kooperationspartner nicht berechtigt, andere Produkte anzubieten als

von NATURA VITALIS zur gleichen Zeit, am gleichen Ort oder in unmittelbarer Nähe oder in der

dieselbe Website, Facebook oder andere soziale Netzwerke oder Internetplattformen.

 

(4) Dem Kooperationspartner ist es darüber hinaus untersagt, andere Kooperationspartner von NATURA VITALIS abzuwerben.

für den Vertrieb anderer Produkte.

 

(5) Dem Kooperationspartner ist es ferner untersagt, einen Kooperationspartnervertrag abzuschließen, der dazu führen würde,

gegen die mit anderen Marken oder anderen

Unternehmen und deren Klauseln noch immer in Kraft sind.

 

(6) Sondervereinbarung für ITALIEN

 

NATURA VITALIS behält sich das Recht vor, vom Kooperationspartner (Incaricato) Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der Pflichten aus den Absätzen (2) – (5) gemäß Art. 1382 Abs. 1 des italienischen Zivilgesetzbuches [Codice Civile] geltend zu machen.

  • 9 Vertraulichkeit

 

Der Kooperationspartner schuldet absolute Verschwiegenheit über Geschäftsgeheimnisse und

Geschäftsgeheimnisse von NATURA VITALIS und seiner Organisation. Zu den Geschäftsgeheimnissen und

Zu den Geschäftsaktivitäten gehören insbesondere Informationen über die Aktivitäten der Linie

Nachkomme und die Genealogie der Downline mit allen Informationen, Partnerdaten

Mitarbeiter und Kunden sowie Informationen zu den Geschäftsbeziehungen von NATURA

VITALIS und seine verbundenen Unternehmen, sonstige Lieferanten und Dienstleister. Diese Verpflichtung

wird auch nach Abschluss des Collaborating-Partner-Vertrags fortgesetzt.

 

  • 10 Sponsoren, Partnerschutz, Bonusmanipulation, keine Exklusivzonen

 

(1) Einem Partner, der erstmals  einen neuen Partner (Sponsor) für den Vertrieb von NATURA VITALIS Produkten akquiriert  , wird dieser gemäß Marketingplan und den  darin genannten Positionierungsvorgaben (Partnerschutz) zugeteilt und in seine Struktur gemäß diesem aufgenommen; die Zuordnung erfolgt  mit Datum und Uhrzeit des Eingangs der Registrierungsanfrage des neuen Partners bei  NATURA VITALIS. Die „Position“ eines gesponserten Partners kann weder direkt  noch indirekt verändert werden. Als neu gewonnener Teamkollege gilt, wer innerhalb von 14 Tagen nach Registrierung als Teamkollege eine Bestellung von mindestens 250 PV aufgegeben und bezahlt hat. Wird ein Teamkollege registriert, ohne dass eine anschließende Bestellung von mindestens 250 PV erfolgt, erhält die Person zunächst für die Dauer von 14 Tagen den Status eines „Herausforderers“. Der Sponsor dieses „Herausforderers“ genießt während dieser 14 Tage den entsprechenden Teamkollegenschutz. Sollte der „Challenger“ innerhalb dieser 14-tägigen Frist keine Bestellung im Wert von mindestens 250 PV tätigen und bezahlen, verliert er seinen „Challenger“-Status und wird in der Struktur des Sponsors als Kunde geführt. Damit erlischt für diese Person der Teamkollegenschutz.


(2) NATURA VITALIS ist berechtigt, sämtliche personenbezogenen Daten  eines gesponserten Partners, einschließlich der E-Mail-Adresse, aus seinem System zu löschen, wenn  Werbesendungen, Briefe oder E-Mails mit dem Vermerk „weitergeleitet“,  „verstorben“, „nicht angenommen“, „unbekannt“ o. ä. zurückkommen und der neue Partner bzw. der  Sponsor die fehlerhaften Daten des neuen Partners nicht binnen 14  Tagen korrigiert. Soweit NATURA VITALIS durch die Nichtzustellung der  Werbesendungen und Pakete Kosten entstehen, ist sie berechtigt, diese geltend zu machen, es sei denn,  die Nichtzustellung erfolgte unverschuldet.

(3) Darüber hinaus ist sowohl Cross-Sponsoring als auch der Versuch eines Cross-Sponsorings innerhalb des Unternehmens untersagt.  Cross-Sponsoring bedeutet die Abwerbung einer natürlichen oder juristischen Person oder einer Personengesellschaft,  die bereits NATURA VITALIS Partner in einer anderen Vertriebslinie ist oder  innerhalb der letzten 12 Monate einen Partnervertrag innehatte. In diesem Zusammenhang ist es auch untersagt,  den Namen von Ehepartnern, Verwandten, Firmen, Kapitalgesellschaften , Personengesellschaften, Treuhandgesellschaften oder sonstigen Dritten zur Umgehung dieser  Regelung zu verwenden  .

 

(4) Bonusmanipulationen sind verboten. Hierzu zählen insbesondere das Sponsoring  von Partnern, die keine Tätigkeit für NATURA VITALIS ausüben (sogenannte  Strohmänner), sowie offene oder versteckte Mehrfachregistrierungen. In diesem Zusammenhang ist es auch verboten,  den Namen von Ehepartnern, Verwandten, Firmen, Kapitalgesellschaften , Personengesellschaften, Treuhandgesellschaften oder sonstigen Dritten  zu verwenden,  um diese Bestimmung zu umgehen. Es ist auch verboten, Dritte zum Verkauf oder Kauf von Waren zu verleiten, um  eine höhere Position im Marketingplan zu erlangen, den Gruppenbonus zu manipulieren oder  Boni in sonstiger Weise zu manipulieren. Es ist auch verboten, eine Vergütungs- oder Beteiligungsvereinbarung abzuschließen,  durch die ein Partner  direkt oder indirekt an den Provisionen eines anderen Partners beteiligt wird.

 (5) Der Kooperationspartner hat keinen Anspruch auf die Nutzung exklusiver Bereiche.

 

  • 11 Abmahnung, Vertragsstrafe, Schadensersatz, Haftungsausschluss

 

(1) Verstößt der Partner gegen die in § 7 genannten Pflichten,  wird NATURA VITALIS dem Partner eine schriftliche Abmahnung zukommen lassen und ihm eine Frist von 10 Tagen zur Abhilfe setzen  . Der Partner verpflichtet sich, die im Zusammenhang mit der Abmahnung entstehenden Kosten, insbesondere die Anwaltskosten, zu erstatten  .

(2) Wir weisen ausdrücklich auf § 16 (2) hin, wonach NATURA VITALIS im Falle  eines Verstoßes gegen die in §§ 8, 9 und 10 (3) und (4), 18 (3) und 19 geregelten Pflichten sowie  im Falle eines besonders schwerwiegenden Verstoßes gegen die in § 7 geregelten Pflichten,  sonstiger geltender vertraglicher oder gesetzlicher Rechte zur außerordentlichen Kündigung ohne vorherige Abmahnung berechtigt ist  , beim erstmaligen Verstoß gegen die Pflicht nach eigenem Ermessen aber auch zu den  in § 11 (1) genannten Maßnahmen. Neben dem  in § 16 Absatz (2) geregelten Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung ist NATURA  VITALIS in besonderen Fällen, in denen eine der vorgenannten Pflichtverletzungen  nach eigenem Ermessen vorliegt, vor Ausspruch  der außerordentlichen Kündigung berechtigt, eine Abmahnung im Sinne des Absatzes (1) auch mit einer  kürzeren Abhilfefrist auszusprechen.

 (3) Wird nach Ablauf der in der Abmahnung gesetzten Frist derselbe  oder ein ähnlicher Verstoß erneut begangen oder wird der abgemahnte Verstoß nicht behoben, so  wird NATURA VITALIS nach eigenem Ermessen unverzüglich eine Vertragsstrafe verhängen, die im  Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden muss. Die Kosten der  mit der Durchsetzung der Vertragsstrafe beauftragten Rechtsanwälte trägt der  Kooperationspartner.

(4) Neben der Vertragsstrafe haftet der Partner auch für Schäden,  die NATURA VITALIS durch die Verletzung seiner Pflichten entstehen  , es sei denn, der Partner kann für die Verletzung nicht haftbar gemacht werden  .

(5) Im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte wegen einer Verletzung einer  vertraglich geregelten Pflicht oder wegen eines sonstigen Verstoßes des Partners gegen geltendes Recht  stellt der Partner NATURA VITALIS auf  erstes Anfordern von der Haftung frei. Der Partner verpflichtet sich insbesondere,  sämtliche Kosten, insbesondere Anwalts-, Gerichts- und  Schadensersatzkosten, zu tragen, die NATURA VITALIS in diesem Zusammenhang entstehen.

  • 12 Anpassung von Preisen und Provisionen

 NATURA VITALIS behält sich das Recht vor , die Preise, die den Leistungen zugeordneten Provisionssätze, den Marketingplan oder  die vom Partner zu zahlenden Nutzungsgebühren zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums  zu ändern  , insbesondere unter Berücksichtigung von Änderungen der Markt- und/oder Lizenzstruktur. NATURA VITALIS  wird den Partner über Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist vor der Änderung informieren.

Preiserhöhungen von mehr als 5 % oder Änderungen des vom Partner umgesetzten Marketingplans  berechtigen den Partner zum Widerspruch. Widerspricht der Partner  den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung,  werden diese Vertragsbestandteil. Bereits bei Abschluss des  Partnervertrages bekannte Änderungen bedürfen keiner Mitteilung und begründen kein  Widerspruchsrecht des Partners. Im Falle eines Widerspruchs ist NATURA VITALIS  berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten oder ergänzenden Bedingungen außerordentlich zu kündigen  .


  • 13 Werbemittel, Beiträge

 Sämtliche kostenlosen Werbematerialien und sonstigen Zuwendungen von NATURA VITALIS können  jederzeit mit Wirkung für die Zukunft abgelehnt werden.


  • 14 Vergütung, Provisionen und Abrechnung

(1) Als Vergütung für die erfolgreiche Vermittlung und für seine Tätigkeit erhält der Partner bei  Erreichen der erforderlichen Qualifikationen Provisionen und sonstige Vergütungen, die  unter Berücksichtigung der entsprechenden Qualifizierungsanforderung vom  Marketingplan von NATURA VITALIS abgezogen werden. Sämtliche Provisionsansprüche ergeben sich aus dem entsprechenden Marketingplan,  den der Partner in seinem Backoffice bearbeiten und einsehen kann. Mit der  Vergütungszahlung sind sämtliche Kosten des Partners für die Aufrechterhaltung und Durchführung  seiner Tätigkeit abgegolten, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. 

a) Besondere Bestimmungen für ITALIEN aus Transparenzgründen 

Die Berechnung der an den Kooperationspartner (Incaricati) zu zahlenden Provision erfolgt auf Grundlage des konkreten Kaufvertrages (der Nettoverkaufspreis dient als Grundlage für die Provisionsberechnung), der zwischen NATURA VITALIS und dem vom Kooperationspartner vermittelten Endkunden abgeschlossen, angenommen und erfüllt wurde.

(2) Eine wirksame Vermittlung im Sinne von (1) dieses Vertrages liegt erst vor, wenn  zwischen dem Kunden und NATURA VITALIS ein Vertragsverhältnis zustande kommt und der Kunde  seinen Antrag auf Abschluss eines Vertrages nicht widerruft, insbesondere nach den Vorschriften des Fernabsatz-  oder Haustürgeschäfts. Andernfalls entsteht der Anspruch auf Vergütung erst, wenn die  Zahlung des Kunden auf dem Konto von NATURA VITALIS gutgeschrieben ist und alle weiteren  Zahlungsvoraussetzungen erfüllt sind.

(3) Ein Anspruch auf Provision entsteht insbesondere nicht, wenn

a.) der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht,

b.) der Kunde die Wirksamkeit des Vertrages wirksam bestreitet,

c.) die Bestellung des Kunden auf unrechtmäßige Weise erlangt wurde,

d.) NATURA VITALIS lehnt die Vertragsannahme ab,

e.) unvollständige oder fehlerhafte Kundenbestellungen ausgeliefert wurden.

Auch bei betrügerischer Vermittlung, sei es aufgrund  betrügerischer oder missbräuchlicher Maßnahmen des Kunden, des Kooperationspartners oder seiner Erfüllungsgehilfen, werden keine Provisionen erzielt.

 (4) Die gezahlte Vergütung im Sinne von (1) versteht sich grundsätzlich als Provisionsvorschuss  in Höhe von 100 % der zu zahlenden Vergütung. Wird nach  Durchführung des vermittelten Geschäfts das Geschäft storniert oder gibt ein Partner  in der Downline eines Sponsors im Rahmen der Abwicklung von  Widerrufs- oder Rückerstattungsrechten die Provision an NATURA VITALIS zurück oder entsteht aus irgendeinem Grund kein  Provisionsanspruch im Sinne von (3), belastet NATURA VITALIS  zur Abgeltung der Vermittlung dieser Waren oder Dienstleistungen das Provisionskonto des Partners mit der Rückerstattung des im Rahmen seiner Vermittlungstätigkeit erhaltenen Provisionsvorschusses  .

(5) NATURA VITALIS behält sich vor, vom Partner  vor der ersten Provisionsauszahlung einen Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister (z.B. durch Vorlage eines  Gewerbescheins) zu verlangen. Bei juristischen Personen, Personengesellschaften oder eingetragenen Kaufleuten  behält sich NATURA VITALIS zudem vor, die Vorlage  einer Kopie des Handelsregisterauszugs (nicht älter als einen Monat) zu verlangen.

(6) NATURA VITALIS behandelt den Partner grundsätzlich als Kleinunternehmer  . Der Partner wird NATURA VITALIS unverzüglich informieren, sobald  er im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit Umsatzsteuer abführt oder die  Kleinunternehmergrenzen überschreitet, und zwar unter Mitteilung seiner Steuernummer sowie Vorlage einer  Bestätigung des zuständigen Finanzamtes. Sobald der monatliche Provisionsanspruch des Partners  erstmals 1.700,00 € übersteigt,  gilt  der Partner für NATURA VITALIS nicht mehr als Kleinunternehmer. NATURA VITALIS wird den Partner daher auffordern, seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu übermitteln  , die unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach  Zugang der Überweisungsaufforderung, an NATURA VITALIS zu übermitteln ist, oder, falls er noch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzt  , innerhalb der vorgenannten Frist einen Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteuer- Identifikationsnummer  Übermittlung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ab und übt  bis dahin sein Zurückbehaltungsrecht aus. Auf die Möglichkeit einer Sperrung gemäß § 15 Abs. 1  dieser AGB für Partner wird hingewiesen.

(a) Sondervereinbarung für ITALIEN  Artikel 3 des Gesetzes 173/2005 [Legge N. 173/2005] legt fest, dass die Tätigkeit eines Kooperationspartners (Incaricato) als „gelegentlich“ gilt, sofern das aus dieser Tätigkeit erzielte Jahreseinkommen 5.000 Euro netto nicht übersteigt. Die „gelegentliche“ Grundlage der Tätigkeit als Kooperationspartner (Incaricato) impliziert, dass alle von NATURA VITALIS an den Kooperationspartner (Incaricato) gezahlten Vergütungen nicht der Mehrwertsteuer unterliegen. Wenn das Jahreseinkommen des Kooperationspartners (Incaricato) 5.000 Euro netto übersteigt, muss der Kooperationspartner unverzüglich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei der zuständigen Steuerbehörde beantragen. Sobald dem Kooperationspartner (Incaricato) eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zugewiesen wurde, gilt seine Tätigkeit als „gewohnheitsmäßig“. Der Kooperationspartner (Incaricato) verpflichtet sich, NATURA VITALIS unverzüglich über die Schließung seiner Umsatzsteuerposition/Sperrung seiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu informieren. Dasselbe gilt für Änderungen seiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Wird die vorgenannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer geschlossen/gesperrt, beendet die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer automatisch die Tätigkeit von NATURA VITALIS als Kooperationspartner (Incaricato), sofern der Jahresnettoertrag 5.000,00 Euro übersteigt. NATURA VITALIS wird den Vertrag mit dem Kooperationspartner (Incaricato) umgehend kündigen. Übersteigt der Jahresertrag den Betrag von 5.000,00 Euro netto, ist der Kooperationspartner (Incaricato) zudem verpflichtet, sich innerhalb von 30 (dreißig) Tagen bei der Gestione Separata INPS [Sonderverwaltung des INPS] anzumelden und NATURA VITALIS über die Anmeldung mit allen relevanten Daten, einschließlich der Höhe der zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge, zu informieren. Übt der Kooperationspartner (Incaricato) eine „Haustürgeschäft“-Tätigkeit für ein anderes Unternehmen aus, ist er verpflichtet, die Tätigkeit einschließlich des Jahresbruttoertrags unverzüglich zu melden, sobald ihm die entsprechenden Informationen vorliegen.

(7) Die Provisionen des Kooperationspartners werden monatlich ausgezahlt und erfolgen, sofern NATURA VITALIS  nicht ausdrücklich und gesondert einer anderen Zahlungsart schriftlich zugestimmt hat, ausschließlich  auf Konten, die auf seinen Namen oder auf den Namen einer  mit NATURA VITALIS in einer Vertragsbeziehung stehenden Personen- oder juristischen Person lauten. Zahlungen  auf andere Konten oder an eine Bankverbindung in einem anderen Land als dem  des Kooperationspartners sind nicht zulässig.  Entstehen NATURA VITALIS Bankgebühren, die über die üblichen Bankgebühren für Inlandsüberweisungen hinausgehen, ist NATURA VITALIS berechtigt, diese Bankgebühren, auch in Anwendung des Absatzes (10) Satz 1, insoweit an den Kooperationspartner weiterzubelasten, als sie die üblichen Bankgebühren übersteigen.

(8) Die Kooperationspartner sind sich darüber einig, dass keine weiteren als die in diesem Vertrag genannten Provisionsansprüche  bestehen oder geltend gemacht werden können  . Mit der Provision sind sämtliche Rechte des Kooperationspartners, insbesondere Reisekosten, Verpflegungskosten, Bürokosten, Telefonkosten oder  sonstige Kosten für Werbemittel, sowie alle sonstigen mit der  Vertragserfüllung verbundenen Kosten abgegolten. Mit der Zahlung der Vergütung gemäß (1) sind auch sämtliche  Leistungen des Kooperationspartners, insbesondere für den Aufbau und die Pflege des  Warenbestands, des Kundenbestands und der sich daraus ergebenden zukünftigen Marktpotenziale des Kooperationspartners  abgegolten und stellen eine Vorauszahlung dar, so dass im Falle einer Kündigung des Vertrages durch  eine der Parteien, gleich aus welchem Rechtsgrund, ESP zu keiner Abfindung und/oder Entschädigung, gleich aus welchem Rechtsgrund, verpflichtet ist  . Auf § 16 (5) wird ausdrücklich verwiesen.

(9) NATURA VITALIS steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts im Rahmen der  gesetzlichen Bestimmungen zu. NATURA VITALIS ist ferner berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht  an Provisionszahlungen geltend zu machen, wenn sämtliche  vertraglich oder gesetzlich erforderlichen Unterlagen, z.B. die  Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei juristischen Personen, nicht vor der ersten Auszahlung vorliegen, sofern diese angefordert und erteilt wurde. Macht  NATURA VITALIS ein Zurückbehaltungsrecht an Provisionszahlungen geltend, gilt als  vereinbart, dass dem Partner während der  Dauer des Provisionszurückbehalts kein Anspruch auf Zinszahlungen zusteht.

(10) NATURA VITALIS ist berechtigt, mit den Forderungen des  Partners gegenüber NATURA VITALIS ganz oder teilweise gegen Provisionsansprüche des SC aufzurechnen.  Der Partner ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung  unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 (11) Abtretungen und Pfändungen von Rechten des Partners aus  Partnerverträgen sind ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.  Eine Überlastung des Vertrags mit Rechten Dritter ist untersagt, soweit nicht  gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.

(12) Der Partner hat die erfolgten Abrechnungen zeitnah zu prüfen und  etwaige Einwände NATURA VITALIS unverzüglich mitzuteilen. Sämtliche Provisionsansprüche ergeben sich aus dem  jeweils aktuellen Marketingplan, den der Partner in seinem Backoffice bearbeiten kann  und der dort jederzeit einsehbar ist. Provisionen, Boni oder  sonstige fehlerhafte Zahlungen sind NATURA VITALIS innerhalb von 60 Tagen nach erfolgter fehlerhafter Zahlung  schriftlich anzuzeigen  . Nach Ablauf dieser Frist gelten die Provisionen, Boni oder sonstigen Zahlungen als genehmigt.

(13) Provisionen werden monatlich unter Berücksichtigung der  Zahlungsarten und -bedingungen von NATURA VITALIS in Rechnung gestellt und abgerechnet und sind spätestens am 15. des Folgemonats fällig. NATURA VITALIS  behält sich vor, Provisionen ab einem Gesamtbetrag von 5,00 € auszuzahlen. Wird  der Mindestauszahlungsbetrag nicht erreicht, werden die Provisionsansprüche auf das  dem Partner von NATURA VITALIS zugewiesene Geschäftskonto überwiesen und dem Partner im Folgemonat ausgezahlt  , sobald der Mindestauszahlungsbetrag erreicht ist.


  • 15 Blockieren des Kooperationspartners

(1) Legt der Partner die angeforderten Nachweise (z.B.  Ausweis und Firmenzertifikat) nicht innerhalb von 30 Tagen nach Registrierung und/oder nach  Kenntniserlangung der Voraussetzungen für den Erhalt von Vergütungen, Provisionsvorschüssen oder  sonstigen Zahlungen vor, ist NATURA VITALIS berechtigt, den Partner bis zur Vorlage der  gesetzlich erforderlichen Unterlagen vorübergehend im NATURA VITALIS-System zu sperren  . Dies gilt auch bei Ablauf der Vorlagefrist im  Sinne von § 14 (6). Die Sperrfrist berechtigt den Partner nicht zur  außerordentlichen Kündigung und beinhaltet keinen Anspruch auf Rückgabe bereits bezahlter Startersets oder  sonstiger Entschädigungen, es sei denn, die Sperrung ist nicht vom Partner zu vertreten  .

(2) Im Falle einer Abmahnung wegen nicht vorgelegter Unterlagen pp. im Sinne von (1)  hat NATURA VITALIS nach Erlass der Sperre Anspruch auf Ersatz der  für die Abmahnung notwendigen Kosten.

(3) Aus den genannten Gründen nicht gezahlte Vergütungen oder Provisionsvorschüsse oder sonstige Zahlungen  werden von NATURA VITALIS als unverzinsliche Rechnungsabgrenzungsposten erfasst  und spätestens innerhalb der gesetzlichen Fälligkeitsfristen fällig.

(4) Neben den in Absatz (1) genannten Sperrgründen  behält sich NATURA VITALIS das Recht vor, den  Zugang des Partners zum Backoffice und zu weiteren NATURA  VITALIS-Systemen ohne Einhaltung einer Frist zu sperren, wenn der Partner gegen die in §§ 7 – 9, § 10 Absätze 3 und 4 genannten Pflichten  oder sonstiges anwendbares Recht verstößt. Die  Sperrung bleibt so lange bestehen, bis der Pflichtverstoß nach  entsprechender Abmahnung durch NATURA VITALIS behoben wird. Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes  , der die außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses zur Folge hat, erfolgt die Sperrung  dauerhaft.

 

  • 16 Vertragsdauer, Vertragsbeendigung

(1) Der Partnervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von  beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Bei  Nichtzahlung der jährlichen Software- und Lizenzgebühr im Sinne von § 6 (2)  wird der Partner für einen Zeitraum von einem Monat nach Versäumung der Zahlungsfrist  bei jedem Zugriff auf sein Backoffice an die ausstehende Zahlung erinnert. Bei anhaltendem Zahlungsverzug  kündigt NATURA VITALIS den Vertrag.

(2) Neben dem in (1) genannten Kündigungsgrund sind beide Parteien berechtigt, den  Partnervertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Ein  wichtiger Grund für eine Kündigung durch NATURA VITALIS liegt insbesondere auch bei einem Verstoß gegen eine der  in § 7 geregelten Pflichten vor, wenn ein Partner seiner  Verpflichtung zur Mängelbeseitigung nicht innerhalb der vereinbarten Frist im Sinne von § 11 (1) nachkommt oder nach Behebung des  Verstoßes denselben oder einen vergleichbaren Verstoß erneut begeht. Die Nichteinhaltung von § 14 (3) begründet ebenfalls einen außerordentlichen Kündigungsgrund, wenn der Partner trotz  Fristsetzung die erforderlichen Nachweise nicht erbringt. Bei einem Verstoß gegen die  in den §§ 8, 9 und 10 (3) und (4), 18 (3) oder 19 geregelten Pflichten sowie bei einem  besonders schwerwiegenden Verstoß gegen die in § 7 genannten Rechte, sonstige  vertraglich geregelte Rechte oder sonstige gesetzliche Rechte ist NATURA VITALIS zur  außerordentlichen Kündigung ohne vorherige Abmahnung berechtigt. Darüber hinaus  sind alle Parteien zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn  über das Vermögen der jeweils anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde, die jeweils andere  Partei insolvent ist oder  im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens ein Insolvenzantrag gestellt wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt  .

(a) Sondervereinbarung für ITALIEN  NATURA VITALIS hat außerdem das Recht, den Vertrag mit dem Vertriebshändler (Incaricato) außerordentlich zu kündigen, wenn dieser die in Artikel 71 des Gesetzesdekrets Nr. 59/2010 genannten „Ehrlichkeitsanforderungen“ nicht mehr erfüllt oder im Falle der Schließung der Mehrwertsteuerposition/Sperrung der in Absatz (6) (a) von § 14 genannten Mehrwertsteuernummer  

(3) NATURA VITALIS ist ferner berechtigt, den Partnervertrag außerordentlich zu kündigen,  wenn der Partner als Wiederverkäufer  innerhalb der letzten 12 Monate keine Waren erworben hat. Das vorgenannte Kündigungsrecht besteht nicht, wenn der  Partner in den letzten 12 Monaten anstelle von Warenkäufen  einen Gesamtumsatz von mindestens  1.000,00 € netto (ohne Versandkosten) über direkte Zwischenhändler oder seine Downline erzielt hat. Vor  einer Kündigung im Sinne der Sätze 1 und 2  wird NATURA VITALIS den  Partner jedoch 15 Tage vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung per E-Mail (an die im System hinterlegte Adresse)  über die bevorstehende Kündigung informieren. Der Partner erhält dadurch die Möglichkeit, innerhalb dieser 15-tägigen Frist erneut Waren zu erwerben bzw. den erforderlichen Gewinn zu erzielen  .

(4) Nach Beendigung eines Vertrages  kann dieser, sofern nicht gesondert etwas anderes vereinbart ist, frühestens nach Ablauf einer Laufzeit von 12 Monaten verlängert werden. 

(5) Mit Beendigung des Vertrages erlischt der Anspruch des Partners auf Provisionen. Dies  gilt nicht für bis dahin bereits erfolgreich abgeschlossene Verträge. Der  Anspruch auf derartige Provisionen bleibt unberührt. Darüber hinaus erlischt  mit Beendigung des Vertrages der Anspruch des Partners  auf Vertriebspartnervergütung, da der Partner gemäß § 4 (1) kein Handelsvertreter im Sinne des  Handelsgesetzbuches ist.

(6) Kündigungen werden nur schriftlich akzeptiert, eine ordentliche Kündigung kann jedoch auch  per E-Mail erfolgen.

(7) Im Falle einer vorzeitigen Kündigung eines Vertrages mit Mindestlaufzeit, etwa von  Software- und Lizenzgebühren im Sinne des § 6 (2), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der  gezahlten Gebühren oder sonstiger im Zusammenhang mit dem Partnervertrag gezahlter Leistungen  , es sei denn, der Partner hat den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt  .

(8) Bezieht ein Partner gleichzeitig weitere,  vom Partnervertrag unabhängige Leistungen von NATURA VITALIS, so bleiben diese Leistungen von  der Beendigung des Partnervertrages unberührt, es sei denn, der Partner  wünscht deren Beendigung ausdrücklich zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung.  Bezieht der Partner nach Vertragsbeendigung weiterhin Leistungen von NATURA VITALIS,  wird er wie ein normaler Kunde behandelt.

 

  • 17 Datenschutzpflichten des Kooperationspartners

Dem Kooperationspartner ist es untersagt , ihm bekannt gegebene personenbezogene oder kundenspezifische Daten über seine  vertraglichen Rechte und Pflichten hinaus an Dritte weiterzugeben, zu speichern oder zu nutzen  .

 

  • 18 Übertragung des Geschäfts / der gesponserten Struktur an Dritte / Tod des Kooperationspartners

(1) NATURA VITALIS kann sein einzelnes Geschäft oder Vermögen jederzeit ganz oder teilweise an Dritte übertragen  , sofern der Käufer die geltenden gesetzlichen Bestimmungen einhält. 

(2) Möchte eine neue juristische Person oder Personengesellschaft, die als  Kooperationspartner eingetragen ist, einen neuen Gesellschafter aufnehmen, ist dies möglich, sofern die Beteiligung  20 % nicht übersteigt, solange der oder die Gesellschafter, die sich zuvor um die Aufnahme als Kooperationspartner beworben haben,  Gesellschafter bleiben. Möchte ein Gesellschafter der als Kooperationspartner eingetragenen  juristischen Person oder Personengesellschaft  ausscheiden oder sollen die 20 % übersteigenden Anteile eines oder mehrerer Gesellschafter auf einen Dritten übertragen werden, ist dies  auf schriftlichen Antrag und Vorlage der entsprechenden notariellen Urkunde sowie nach  Maßgabe dieses Vertrages nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von NATURA  VITALIS zulässig. Für die Bearbeitung des vorgenannten Antrags erhebt NATURA VITALIS eine  Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 €. Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, behält sich NATURA VITALIS die  außerordentliche Kündigung des Vertrages mit der  als Kooperationspartner eingetragenen juristischen Person oder Personengesellschaft vor. 

(3) Der Partner ist nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von NATURA VITALIS und Vorlage des  Kauf- und/oder Übertragungsvertrages mit dem Dritten sowie des Partnervertrages  des Dritten gegenüber NATURA VITALIS für mindestens zwei aufeinanderfolgende Monate zur Übertragung berechtigt  , solange NATURA VITALIS sein Vorkaufsrecht nicht ausgeübt hat  . Die Übertragung der Vertriebsstruktur darf nur an Personen erfolgen, die  zum Zeitpunkt der Übertragung nicht Partner von NATURA VITALIS sind. Partnern  von NATURA VITALIS ist die Übertragung oder der Erwerb der  Vertriebsstruktur nicht gestattet. Solange sie ihr Vorkaufsrecht nicht ausüben, darf NATURA VITALIS die Zustimmung nur  aus wichtigem Grund verweigern. Der Partner hat  NATURA VITALIS über seine Absicht zur Übertragung seiner Vertriebsstruktur schriftlich zu informieren.

NATURA VITALIS hat nach schriftlicher Mitteilung einen Monat Zeit, sein  Vorkaufsrecht auszuüben. Geschieht dies nicht, gilt die Veräußerung als zulässig, sofern nicht  andere zwingende Gründe dagegen sprechen. Die Veräußerung ist nur möglich, sofern  die Geschäftsbeziehung noch nicht beendet ist. Im Falle einer fristlosen Kündigung oder eines Verstoßes gegen  diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verliert der Partner das Recht zur  Veräußerung seiner eigenen Vertriebsorganisation. Gleiches gilt, wenn der  veräußerungswillige Partner noch offene Forderungen gegenüber NATURA VITALIS hat.

(4) Der Partnervertrag endet spätestens mit dem Tod des Partners  . Der Partnervertrag ist vererbbar, sofern die  gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod ist ein neuer  Partnervertrag mit dem/den Erben abzuschließen, aus dem hervorgeht, dass diese in die Rechte und  Pflichten des Verstorbenen eintreten. Handelt es sich bei dem Erben oder einem der Erben um eine  bereits als Partner bei NATURA VITALIS registrierte natürliche Person, muss dieser unter Berücksichtigung der Tatsache  , dass jede natürliche Person nur eine Position im Marketingplan erhalten kann,  entweder seine bisherige Position in der NATURA VITALIS-Vertriebsstruktur aufgeben oder,  sofern die Voraussetzungen des § 18 (3) erfüllt sind, eine der beiden  zukünftigen Vertriebsstrukturen gemäß § 18 (3) auf einen Dritten übertragen. Der Tod ist  durch Vorlage einer Sterbeurkunde nachzuweisen. Liegt ein Testament über die  Vererbung des Kooperationspartnervertrages vor, ist eine notariell beglaubigte Kopie  des Testaments vorzulegen. Nach fruchtlosem Ablauf der Sechsmonatsfrist  gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf NATURA VITALIS über. Ausnahmsweise  verlängert sich die Sechsmonatsfrist, wenn sie für den  /die Erben zu kurz ist.

(5) Für den Fall, dass ein Kooperationspartner seine Tätigkeit unter einem anderen Namen, über  eine Kapitalgesellschaft, eine Personengesellschaft, als Ehepaar, als Lebensgemeinschaft oder aus  anderen Gründen aufnehmen möchte, ist ein vorheriger Antrag erforderlich und NATURA VITALIS ist berechtigt,  den Antrag abzulehnen, wenn sie dies für angemessen hält. 

 

  • 19 Trennung / Auflösung

Für den Fall, dass ein als Ehepaar/eingetragene Lebenspartnerschaft,  juristische Person oder Personengesellschaft eingetragener Partner seine Partnerschaft intern auflöst,  bleibt nach der Trennung, Auflösung oder sonstigen Beendigung einer der  vorgenannten Partnerschaften nur noch eine Partnerposition bestehen. Die sich trennenden Partner müssen sich intern darüber einigen,  welches Partner die Partnerschaft fortführt und  NATURA VITALIS hierüber durch eine notariell beglaubigte und von beiden  Parteien unterzeichnete schriftliche Mitteilung oder durch Vorlage eines entsprechenden Gerichtsbeschlusses informieren. Im Falle eines  internen Streits über die Folgen der Trennung, Scheidung, Auflösung oder sonstigen  Beendigung der Partnerschaft mit NATURA VITALIS  behält sich NATURA VITALIS das Recht zur außerordentlichen Kündigung vor, sofern dieser Streit zu einer Vernachlässigung  der Pflichten des Partners, einem Verstoß gegen diese Allgemeinen Partnerbedingungen  , einem Verstoß gegen geltendes Recht oder einer unverhältnismäßigen Belastung der  Downline oder Upline führt.

 

  • 20 Zustimmung zur Verwendung von Foto- und audiovisuellem Material, Verwendung von

Aufzeichnungen von Materialien und Präsentationen

 

(1) Der Kooperationspartner räumt NATURA VITALIS das unentgeltliche Recht ein,

fotografisches und/oder audiovisuelles Material mit Ihrem Bild, Sprachaufnahmen oder Aussagen und Zitaten

Ihre im Rahmen Ihrer Rolle als Collaborating Partner. In diesem Sinne ist der Collaborating Partner,

durch Unterzeichnung des Antrags auf Zusammenarbeit mit Partnern und Anerkennung dieser Bedingungen

General für Kooperationspartner, autorisiert ausdrücklich die Veröffentlichung, Verwendung,

Vervielfältigung und Veränderung Ihrer Zitate, Fotos oder Aufnahmen.

 

(2) Dem Kooperationspartner ist es nicht gestattet, Audio-, Video- oder sonstige Aufzeichnungen anzufertigen.

von Veranstaltungen, die von NATURA VITALIS gesponsert werden, noch von Telefonkonferenzen, Reden oder

Meetings, für Verkaufszwecke oder für den persönlichen oder kommerziellen Gebrauch. Andernfalls

Der Mitarbeiter hat ohne vorherige schriftliche Genehmigung von NATURA VITALIS kein Recht auf

Präsentationen oder Audio- oder Videoaufzeichnungen von Veranstaltungen aufzuzeichnen, vorzubereiten oder zusammenzustellen,

Reden, Telefonkonferenzen oder NATURA VITALIS-Meetings.

 

Nachfolgend finden Sie die Datenschutzrichtlinie von NATURA VITALIS.

 

Der Partner kann anonym auf die NATURA VITALIS-Website zugreifen. Bei jedem Zugriff auf die Webseiten sendet der Internetbrowser jedoch standardmäßig folgende Daten an unseren Webserver: Datum und Uhrzeit des Zugriffs, IP-Adresse, von der aus der Zugriff erfolgt, die angeforderte Ressource, die HTTP-Methode und den HTTP-User-Agent-Header. Unser Webserver speichert diese Daten jedoch getrennt von anderen Daten, und eine Zuordnung dieser Daten zu einer bestimmten Person ist nicht möglich. Die Daten werden nach einer anonymen Auswertung zu statistischen Zwecken umgehend gelöscht.

 

NATURA VITALIS setzt Cookies ein, um Anfragen der betroffenen Person zuordnen zu können. Cookies ermöglichen es NATURA VITALIS, die Häufigkeit von Seitenaufrufen und das Surfverhalten zu messen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden. Wir weisen Sie darauf hin, dass einige dieser Cookies von unserem Server auf Ihren Rechner übertragen werden; dabei handelt es sich in der Regel um sogenannte Sitzungs-Cookies. Sitzungs-Cookies zeichnen sich dadurch aus, dass sie nach Ende der Browser-Sitzung automatisch wieder von Ihrer Festplatte gelöscht werden. Andere Cookies verbleiben auf Ihrem Rechner und ermöglichen es uns, Ihren Rechner bei Ihrem nächsten Besuch wiederzuerkennen (sog. dauerhafte Cookies). Selbstverständlich können Sie Cookies jederzeit ablehnen, sofern Ihr Browser dies zulässt. Bitte beachten Sie, dass bestimmte Funktionen dieser Website möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können, wenn Sie Ihren Browser so einstellen, dass er keine Cookies (unserer Website) annimmt.

 

NATURA VITALIS nutzt Google Analytics, um Anfragen der betroffenen Person zuzuordnen. Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch den Partner ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Der Partner kann die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklärt sich der Partner mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.

 

NATURA VITALIS verwendet Social Plugins („Plugins“) des sozialen Netzwerkes Facebook, das von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA („Facebook“) betrieben wird. Die Plugins sind mit einem Facebook-Logo oder dem Zusatz „Facebook Social Plugin“ gekennzeichnet. Eine Übersicht über die Facebook Plugins und deren Aussehen finden Sie hier:

 

Wenn der Partner eine Seite unseres Webauftritts aufruft, die ein solches Plugin enthält, baut sein Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an Ihren Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden.

 

Durch die Einbindung der Plugins erhält Facebook die Information, dass der Browser die entsprechende Seite unseres Webauftritts aufgerufen hat, auch wenn der Partner kein Facebook-Konto besitzt oder gerade nicht bei Facebook eingeloggt ist. Diese Information (einschließlich der IP-Adresse) wird vom Browser direkt an einen Server von Facebook in die USA übermittelt und dort gespeichert.

 

Ist der Partner bei Facebook eingeloggt, kann Facebook den Besuch unserer Website seinem Facebook-Konto direkt zuordnen. Wenn der Partner mit den Plugins interagiert, zum Beispiel den „Gefällt mir“-Button betätigt oder einen Kommentar abgibt, wird diese Information ebenfalls direkt an einen Server von Facebook übermittelt und dort gespeichert. Die Informationen werden außerdem auf Facebook veröffentlicht und Facebook-Freunden angezeigt.

Facebook kann diese Informationen zum Zwecke der Werbung, Marktforschung und bedarfsgerechten Gestaltung der Facebook-Seiten benutzen. Hierzu werden von Facebook Nutzungs-, Interessen- und Beziehungsprofile erstellt, z. B. um Ihre Nutzung unserer Website im Hinblick auf die Ihnen bei Facebook eingeblendeten Werbeanzeigen auszuwerten, andere Facebook-Nutzer über Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu informieren und um weitere mit der Nutzung von Facebook verbundene Dienstleistungen zu erbringen.

Wenn der Partner nicht möchte, dass Facebook die über unseren Webauftritt gesammelten Daten seinem Facebook-Konto zuordnet, muss er sich vor seinem Besuch unserer Website bei Facebook ausloggen.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie die diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz der Privatsphäre des Partners können den Datenschutzhinweisen von Facebook entnommen werden:

Hinweise zur Google +1-Schaltfläche: Mithilfe der Google +1-Schaltfläche kann der Partner Informationen weltweit veröffentlichen. Über die Google +1-Schaltfläche erhalten der Partner und andere Nutzer personalisierte Inhalte von Google und unseren Partnern. Google speichert sowohl die Information, dass der Partner für einen Inhalt +1 gegeben hat, als auch Informationen über die Seite, die beim Klicken auf +1 angesehen wurde. +1 können als Hinweise zusammen mit dem Profilnamen und dem Foto des Partners in Google-Diensten, wie etwa in Suchergebnissen oder im Google-Profil, oder an anderen Stellen auf Websites und Anzeigen im Internet eingeblendet werden. Google zeichnet Informationen über die +1-Aktivitäten auf, um die Google-Dienste für den Partner und andere zu verbessern. Um die Google +1-Schaltfläche verwenden zu können, ist ein öffentliches und weltweit sichtbares Google-Profil erforderlich, das zumindest den für das Profil gewählten Namen enthalten muss. Dieser Name wird in allen Google-Diensten verwendet. In manchen Fällen kann dieser Name einen anderen Namen ersetzen, der beim Teilen von Inhalten über das Google-Konto verwendet wurde. Die Identität des Google-Profils kann Nutzern angezeigt werden, die die E-Mail-Adresse des Partners kennen oder über andere identifizierende Informationen des SC verfügen. Verwendung der erfassten Informationen: Neben den oben erläuterten Verwendungszwecken werden die vom Partner bereitgestellten Informationen gemäß den geltenden Google-Datenschutzbestimmungen genutzt. Google veröffentlicht möglicherweise Statistiken über die +1-Aktivitäten der Nutzer bzw. gibt diese an Nutzer und Partner weiter, wie etwa Publisher, Inserenten oder verbundene Websites.

Auf den NATURA VITALIS Webseiten sind Funktionen des Dienstes Twitter eingebunden. Diese Funktionen werden angeboten durch die Twitter Inc., 795 Folsom St., Suite 600, San Francisco, CA 94107, USA. Durch das Benutzen von Twitter und der Funktion „Re-Tweet“ werden die besuchten Webseiten mit dem Twitter-Account des Partners verknüpft und anderen Nutzern bekannt gegeben. Dabei werden auch Daten an Twitter übertragen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Twitter erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Twitter unter

Ihre Datenschutzeinstellungen bei Twitter können Sie in Ihren Konto-Einstellungen unter

Newsletter: Mit unserem vorab anzufordernden Newsletter informieren wir Partner regelmäßig und kostenlos per E-Mail über uns und unsere Angebote. Wenn Sie unseren Newsletter empfangen möchten, benötigen wir von Ihnen eine valide E-Mail-Adresse des SC sowie Informationen, die uns die Überprüfung gestatten, dass Sie der Inhaber der angegebenen E-Mail-Adresse sind bzw. deren Inhaber mit dem Empfang des Newsletters einverstanden ist. Weitere Daten werden nicht erhoben. Diese Daten werden ausschließlich für den Versand des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Wir geben diese Daten ausschließlich an einen von uns beauftragten Dienstleister weiter, um den korrekten Versand des Newsletters an die angegebene E-Mail-Adresse sicherzustellen und gleichzeitig einen Missbrauch der E-Mail-Adresse durch Dritte möglichst zu verhindern. Mit der Anmeldung zum Newsletter speichern wir daher Ihre IP-Adresse und das Datum der Anmeldung. Diese Speicherung dient alleine dem Nachweis im Fall, dass ein Dritter die E-Mail-Adresse missbraucht und ohne Wissen des Berechtigten den Newsletterempfang anmeldet.

Ihre Einwilligung zur Speicherung der Daten, der E-Mail-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist kostenlos und kann über einen Link im Newsletter selbst, im Profil des Partners oder per E-Mail an die oben genannten Kontaktmöglichkeiten erfolgen.

Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn der Partner diese im Rahmen seiner Bestellung oder Registrierung freiwillig mitteilt. NATURA VITALIS verwendet die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten (z.B. Anrede, Name, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Überweisungsdaten) ohne seine gesonderte Einwilligung entsprechend den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ausschließlich zur Vertragsabwicklung.

Zum Zwecke der Vertragserfüllung, beispielsweise der Rechnungsstellung oder Provisionsauszahlung, werden die personenbezogenen Daten des Kooperationspartners an Dritte, beispielsweise die Buchhaltung, das abwickelnde Kreditinstitut oder Lieferanten, übermittelt, soweit dies zur Erfüllung der vorgenannten vertraglichen Pflichten erforderlich ist.

Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages, wozu auch die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung gehört, werden die Daten des Kooperationspartners gelöscht. Daten, deren Aufbewahrung aus steuer- oder handelsrechtlichen Gründen erforderlich ist, werden nach Abschluss des Vertrages gesperrt, sofern der Kooperationspartner nicht ausdrücklich in die darüber hinausgehende Nutzung seiner personenbezogenen Daten eingewilligt hat.

Der Partner hat jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über seine Daten zu verlangen sowie deren Berichtigung, Sperrung oder Löschung zu verlangen. Benötigt der Partner weitere Informationen über die zu seiner Person gespeicherten Daten oder wünscht er die Löschung, Sperrung oder Änderung seiner Daten, kann er sich an den Support unter der in § 1 genannten E-Mail- oder Postadresse, telefonisch unter +49 (201) 361 260 oder per Fax unter +49 (201) 361 2655 wenden.

 

  • 22 Haftungsausschluss

 

(1) NATURA VITALIS haftet nur für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens,

körperliche Unversehrtheit und Gesundheit, soweit sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung beruhen oder

Vorsätzliche Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (z.B. Provisionszahlung)

durch NATURA VITALIS, deren Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt für Schäden

aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus der Durchführung

verbotener Aktivitäten. Jede andere Haftung für Schäden und

Schäden.

 

(2) Außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger

grober Fahrlässigkeit von NATURA VITALIS, seinen Mitarbeitern oder seinen Erfüllungsgehilfen,

Die Haftung ist auf den vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt. Dasselbe gilt für Schäden

indirekt, insbesondere auf entgangenen Gewinn.

 

(3) NATURA VITALIS haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die durch den Verlust

von Daten auf den Servern, außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Verhaltens von NATURA

VITALIS, seine Mitarbeiter oder Hilfspersonen.

 

(4) Die in NATURA VITALIS gespeicherten Inhalte des Partners sind für NATURA VITALIS

fremde Informationen im Sinne des Telemediengesetzes (TMG).

 

  • 23 Integration des NATURA VITALIS Collaborating Partner Marketingplans

 

(1) Der NATURA VITALIS Partner-Marketingplan und die darin enthaltenen Vorgaben

sind ausdrücklich Bestandteil des Collaborating-Partner-Vertrages. Der Partner

Der Mitarbeiter muss diese Spezifikationen jederzeit in ihrer aktuellen Version einhalten.

 

(2) Mit der Übermittlung der Online-Bewerbung an NATURA VITALIS erklärt der Partner gegenüber der

Gleichzeitig kennen Sie den NATURA VITALIS Marketingplan und akzeptieren ihn als integralen Bestandteil

des Vertrags.

 

(3) NATURA VITALIS ist berechtigt, den NATURA-Marketingplan jederzeit zu ändern.

VITALIS Kooperationspartner. NATURA VITALIS wird den Kooperationspartner innerhalb angemessener Frist informieren.

der Änderungen am Marketingplan des NATURA VITALIS-Kooperationspartners. Der Partner

Der Mitarbeiter hat das Recht, der Änderung des Marketingplans zu widersprechen. Im Falle von

Widerspruch eingelegt hat, ist NATURA VITALIS berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, in dem der

Änderung in Kraft tritt. Kündigt der Kooperationspartner den Vertrag nicht innerhalb einer Frist von

Vier Wochen nach Inkrafttreten der Änderung gilt der Kooperationspartner als

akzeptiert die Änderung ausdrücklich.

 

  • 24 Vertrags-, Versand- und Zahlungsbedingungen für den Kauf von Waren zum Weiterverkauf

 

Die folgenden Vertrags-, Versand- und Zahlungsbedingungen gelten für den Verkauf von

Waren an Kooperationspartner, die diese Waren als Unternehmer zum Zwecke der

Weiterverkauf an seine Kunden, d.h. diejenigen, die bei NATURA VITALIS als Unternehmer einkaufen. Alle

Die Angebote von NATURA VITALIS sind freibleibend.

 

(1) Angebote, Preise und Auftragsannahme, Vertragstexte, Vertragsschluss

 

(a) Alle Bestellungen des Kooperationspartners zum Weiterverkauf erfolgen auf Grundlage der Broschüren und

NATURA VITALIS Kataloge gültig zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle Preise sind

Sie verstehen sich in Euro zuzüglich der auf Versand und sonstige Kosten anfallenden Mehrwertsteuer.

wie z. B. spezielle Zölle. Der Kooperationspartner kann sich an die

Artikel, die nicht auf der IVS-Restliste verfügbar sind. Wenn Sie Artikel aus der Liste bestellen möchten

von Resten, muss der Kooperationspartner diese auf eigene Kosten nachbestellen. Artikel, die nicht

stehen auf der Resteliste und sind nicht vorrätig, werden nachgeliefert,

automatisch, zu Lasten von NATURA VITALIS.

 

(b) Die Präsentation des NATURA VITALIS Produktangebots stellt kein Angebot dar

Verbindlicher Kauf. Der Partner gibt gegenüber NATURA ein verbindliches Kaufangebot ab.

VITALIS durch die Bestellung, sobald der Bestellvorgang abgeschlossen ist. Der Kooperationspartner

Sie können Waren per Post, Fax, E-Mail, Telefon oder unter

online. Bei Einkäufen über den NATURA VITALIS Online-Shop ist das Mitglied

Der Mitarbeiter bestellt die Artikel, die sich im Einkaufswagen befinden, um

Klicken Sie auf die Schaltfläche „Zahlungsauftrag senden“. Der Vertrag kommt mit Erhalt der

Bestätigung der Bestellung schriftlich, auch per E-Mail, oder – sofern NATURA

VITALIS verzichtet auf die Versendung der Auftragsbestätigung – durch die Übersendung der

Waren von NATURA VITALIS. Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen eine

Bestätigungsmail. Bei Bestellungen aus dem Backoffice-Bereich wird die Sprache

Vertragsgegenstand ist deutsch.

 

(c) Wenn die Änderung der gesetzlichen Bestimmungen zusätzliche Kosten zwischen der Feier

Vertragsabschlusses und der Lieferung ist NATURA VITALIS berechtigt, den

vereinbarten Kaufpreis.

 

(d) NATURA VITALIS ist berechtigt, Teilbestellungen des Kooperationspartners anzunehmen, wobei

Änderungen oder Einwände. Sofern eine teilweise Annahme der Bestellung für den

Kooperationspartner, so muss er NATURA VITALIS innerhalb einer Frist von drei Tagen schriftlich informieren

Arbeitstagen ab Erhalt der Mitteilung über die Änderung oder den Widerspruch. In diesem Fall

gilt der Vertrag als nicht abgeschlossen. Andernfalls gilt der Partner als

Der Mitarbeiter autorisiert die Annahme der Bestellung.

 

(2) Lieferbedingungen

 

(a) Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Werk. Alle

Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung von NATURA VITALIS durch

von den Lieferanten der Produkte. Teillieferungen sind zulässig, es sei denn

sind für den Kooperationspartner unzumutbar. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung

Voraussetzung hierfür ist die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kooperationspartners sowie

Käufer.

 

(b) Mit der Übergabe der Ware an den zuverlässigen Lieferanten geht die Gefahr auf den Partner über.

Mitarbeiter, obwohl die Ware immer versichert versendet wird. Die Wahl der Mittel der

Der Transport erfolgt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, im Ermessen von NATURA VITALIS,

ohne Übernahme einer Verantwortung für den billigsten und schnellsten Transport.

 

(c) Sollten sich die Versandkosten von NATURA VITALIS zusätzlich erhöhen, weil ein Fehler in der

Lieferadresse oder beim Empfänger, hat der Kooperationspartner diese Kosten zu erstatten,

es sei denn, die Fehler sind nicht ihm zuzuschreiben.

 

(3) Versandkosten

 

Die Länder, in die versendet wird, sowie die jeweils anfallenden Versandkosten

In jedem Fall können die Versandinformationen der Sendung eingesehen werden. Der Kooperationspartner findet

die Versandinformationen im Back Office."

 

(4) Zahlungsbedingungen

 

(a) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, beträgt der Kaufpreis

zahlbar sofort nach Rechnungsstellung. Dasselbe gilt für die

Rechnungen für Teillieferungen. Die Zahlungsmöglichkeiten des Kooperationspartners sind

Lastschrift, Kreditkartenzahlung oder Banküberweisung sind nicht zulässig.

Teilzahlungen. Der Versand der Ware erfolgt nach Eingang der Zahlungsvoraussetzungen.

die entsprechende Zahlungsmöglichkeit.

 

(b) Alle Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer.

 

(c) Sofern nichts anderes vereinbart ist, tragen alle Versandkosten, insbesondere die

Verpackung, Transport, Transportversicherung und Lieferung liegen in der Verantwortung des Kooperationspartners.

 

(d) Im Falle eines Verzugs werden sämtliche Verbindlichkeiten des Kooperationspartners gegenüber NATURA VITALIS fällig.

unverzüglich. Bei Zahlungsverzug ist der Kooperationspartner als Unternehmer

ist verpflichtet, NATURA VITALIS Verzugszinsen in Höhe von 8% auf den

Basiszinssatz.

 

(e) Neben dem unter (d) genannten Mindestschadenersatz für Verzug kann NATURA VITALIS nachweisen,

höheren Verzugsschaden, zusätzlich zu anderen Schäden.

 

(f) Der Kooperationspartner hat nur dann Anspruch auf Aufrechnung, wenn die Gegenforderung

unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Darüber hinaus kann der Kooperationspartner auch

ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Verhältnis beruht

vertraglich.

 

(5) Eigentumsvorbehalt

 

(a) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von NATURA VITALIS.

Besteht die Lieferung aus teilbaren Leistungen, erlischt der Eigentumsvorbehalt mit

der Kooperationspartner alle ausstehenden Schulden im Zusammenhang mit dieser Bestellung beglichen hat. In

Bei Zahlungsverzug oder aus einem anderen Grund im Sinne des Vorbehalts der

Eigentumsvorbehalt, ist NATURA VITALIS berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. Die Rücknahme des

Die Lieferung von Waren durch NATURA VITALIS stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar,

sofern NATURA VITALIS nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes erklärt. Nach Rücknahme der

Waren, NATURA VITALIS hat das Recht, diese zu verwerten. Die Gewinne aus

Diese Nutzung wird von der Schuld des Kooperationspartners abgezogen, nach Abzug der

angemessene Betriebskosten.

 

(b) Der Geschäftspartner ist zur Veräußerung der Vorbehaltsware nur im

im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Der Kooperationspartner ist nicht berechtigt,

die Ware zu veräußern, sie als Sicherheit zu übereignen oder sonstige Verfügungen zu treffen, die die Ware gefährden

Eigentum von NATURA VITALIS. Der Partner tritt hiermit an NATURA VITALIS ab

Forderungen aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsprodukten;

NATURA VITALIS nimmt diese Abtretung bereits jetzt an. Der Kooperationspartner ist berechtigt,

widerruflich, die an NATURA VITALIS abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen,

Treuhänder von NATURA VITALIS. NATURA VITALIS kann diese Ermächtigung widerrufen und die Ermächtigung

Weiterverkauf, wenn der Kooperationspartner mit wesentlichen Verpflichtungen in Verzug ist, wie z. B.

beispielsweise Zahlung an NATURA VITALIS; im Falle des Widerrufs ist NATURA VITALIS berechtigt,

die Forderung persönlich eintreiben.

 

(c) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die gelieferte Ware

Eigentumsvorbehalts, so hat der Kooperationspartner NATURA unverzüglich schriftlich zu informieren

VITALIS liefert die notwendigen Unterlagen für eine Intervention (Anmeldung von Drittansprüchen)

gemäß § 771 ZPO. Dasselbe gilt für Schäden von

jeglicher Art. Darüber hinaus muss der Kooperationspartner den

Dritten über bestehende Rechte an den Produkten. Wenn der Dritte sich nicht leisten kann

Kostenerstattung trägt der Kooperationspartner die Rechtskosten und

außergerichtliche Rechtsmittel.

 

(d) NATURA VITALIS verpflichtet sich, die ihr zustehenden Garantien auf Verlangen des Partners freizugeben

Mitarbeiter, sofern der realisierbare Wert der Garantien den Wert um mehr als 10 % übersteigt

der zu sichernden Schulden.

 

(6) Einräumung eines Widerrufsrechts, Versand auf eigene Gefahr, Rückgaberecht,

Öffnen der Ware

 

(a) Soweit gesetzlich vorgeschrieben, verpflichtet sich der Kooperationspartner, dem Kunden eine

Widerrufsrecht nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und nach einer

Widerrufsrecht haben Sie die gelieferte Ware gemäß den gesetzlichen Bestimmungen abzuholen. Daher

Darüber hinaus verpflichtet sich der Kooperationspartner, seinen Kunden das gleiche Recht einzuräumen,

30-tägiges Rückgaberecht, das NATURA VITALIS seinen Kunden gewährt, mit der

Einschränkung, dass der Kooperationspartner nur zur Abholung der gelieferten Ware verpflichtet ist

das nicht verwendet oder geöffnet wurde und weiterverkauft werden kann, obwohl natürlich die

Aus Kulanzgründen können Kooperationspartner geöffnete Waren auch mitnehmen.

 

b) Im Hinblick auf die Belieferung seiner eigenen Kunden, die auf eigene Rechnung Artikel bestellt haben

an den Kooperationspartner, muss von diesem persönlich durchgeführt werden, der auch verantwortlich ist

der entsprechenden Gebühr. NATURA VITALIS liefert nur an Kunden und Partner

Mitarbeiter, die ihre Bestellungen direkt bei NATURA VITALIS aufgeben und im Namen von

Eigenleistung und auf eigene Rechnung bei NATURA VITALIS (keine Lieferungen oder Abholungen an Dritte angeboten).

 

(7) Untersuchungs- und Rügepflicht, Gewährleistung, Mängelhaftung, Garantie

 

(a) Für die Gewährleistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass nicht

in (b) - (d) ist nichts anderes vereinbart.

 

(b) Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus versteckten Mängeln beträgt 24 Monate, gerechnet ab

die Lieferung der gekauften Ware. In Anbetracht dessen, dass der Kooperationspartner die Ware bestellt

Als Unternehmer (§ 14 BGB) beträgt die Frist 12 Monate ab

die Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere gemäß §§ 478, 479

Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches zwingend längere Fristen vorschreibt, ist hier

Satz 1 gilt. Die kürzere Verjährungsfrist gilt auch dann nicht, wenn der Schaden

Leben, körperliche Unversehrtheit und Gesundheit, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten

wesentliche (Übertragung und Übergabe der Ware) oder Schäden, die auf eine

bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Satz 1 gilt auch hier.

 

(c) Der Kooperationspartner muss die Ware nach Erhalt prüfen und melden

NATURA VITALIS unverzüglich und schriftlich über etwaige Schäden zu informieren, spätestens innerhalb von 5 Tagen

Werktage nach Lieferung. Andernfalls gilt die Ware als angenommen und

Die Haftung für sichtbare Mängel ist ausgeschlossen. Solche Mängel dürfen nicht akzeptiert werden

Pakete, die bei der Anlieferung äußerlich leicht erkennbare Schäden aufweisen.

In diesen Fällen wird das Paket frankiert zurückgesandt und eine Transportversicherung abgeschlossen.

Selbstverständlich erfolgt umgehend eine Neulieferung der Ware.

 

(d) NATURA VITALIS ist berechtigt, die Ware während der Gewährleistungsfrist zu ersetzen. Nur wenn

die Ersatzlieferung aus Verschulden von NATURA VITALIS nicht rechtzeitig erfolgt oder es sich definitiv

Der Kooperationspartner hat im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das Recht, den Vertrag zu kündigen

Vertrag, verlangen einen Preisnachlass, Schadensersatz oder Erstattung der

Kosten. Eine Ersatzlieferung gilt nach dem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, es sei denn,

sich aus der Art der Ware oder des Mangels oder aus sonstigen Gründen etwas anderes ergibt

Umstand. Solange Schadensersatz oder Rückerstattung verlangt wird, ist die Haftung von

NATURA VITALIS ist beschränkt, wie in § 22 dieser Bedingungen angegeben

Allgemeines für Kooperationspartner.

 

(8) Zurückbehaltung, Aufrechnung

 

Der Kooperationspartner ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt

Preis unter der Voraussetzung, dass Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder

von NATURA VITALIS schriftlich anerkannt.

 

(9) Kontorückbuchungen

 

Nimmt der Kooperationspartner an einem Lastschriftverfahren teil, so gilt für die Rücksendung von

Gebühren auf das Konto von NATURA VITALIS, wird dem Kooperationspartner eine Gebühr in Höhe von

ordnungsgemäße Verarbeitung.

 

(10) Ergänzende Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kooperationspartner

 

Im Übrigen gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kooperationspartner

auch zusätzlich zum Verkauf von Waren an Kooperationspartner, die kaufen

besagte Ware an NATURA VITALIS als Unternehmer zum Zwecke der Weiterveräußerung an seine

Kunden. Dies gilt insbesondere, aber nicht abschließend, unter Berücksichtigung der

  • § 1, 12, 22, 26 und 27 der Allgemeinen Bedingungen für Kooperationspartner.

 

  • 25 Verschreibung

 

Sämtliche Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis verjähren für beide Teile.

6 Monate, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem

Ablauf des Anspruchs oder zum Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs oder der

Anerkennung des Anspruchs. Gesetzliche Bestimmungen, die längere Fristen vorsehen, sind nicht

betroffen.

 

  • 26 Geltende Gesetzgebung/Rechtsprechung

 

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Behindertenrechtskonvention.

Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Die Bestimmungen

Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

 

(2) Ist der Kooperationspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder

besonderes öffentliches Erbe oder hat keine allgemeine Gerichtsbarkeit im Gebiet

Staatsangehöriger sind oder wenn Sie nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder zum Zeitpunkt

der Einreichung der Beschwerde, die Adresse, Gerichtsstand und Ort der

compliance ist der Firmensitz von NATURA VITALIS.

 

  • 27 Schlussbestimmungen

 

(1)

NATURA VITALIS hat das Recht, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.

Kooperationspartner. NATURA VITALIS wird Sie über etwaige Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist informieren.

Der Kooperationspartner hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs wird NATURA

VITALIS ist berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen.

<!-- NICHT IM ZEITPUNKT DER ÄNDERUNG KÜNDIGBAR, NUR AUF DER WEBSITE: Kündigen Sie den Vertrag nicht innerhalb von vier Wochen nach Inkrafttreten der Änderung, akzeptiert der Partner die Änderung ausdrücklich. -->

 

(2)

Im Übrigen gelten Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner

Mitarbeiter bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Befreiung von der

Schriftformerfordernis.

 

(3)

Für den Fall, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kooperationspartner in eine andere

Sprache und es gibt Abweichungen zwischen der deutschen und übersetzten Fassung der Bedingungen

Generell gilt für Kooperationspartner: Die deutsche Fassung hat stets Vorrang.

 

(4)

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kooperationspartner unwirksam sein oder

unvollständig war, berührt dies nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. Vielmehr ist die

Unwirksame Klauseln sind durch wirksame Klauseln zu ersetzen, die dem

dem mit der Unwirksamkeit verfolgten Zweck. Dasselbe gilt für die Schließung von Regelungslücken.

 

Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kooperationspartner: 30.07.2025